Hallo,
hier kurz die Fakten:
März 2009: Endgültiges nicht bestehen einer Prüfung
Mai 2009: Bescheid von Hochschule über bevorstehende
Exmatrikulation
Juni 2009: Fristgerechter Widerspruch und Antrag auf Härtefall
Juli/August/
September: Keine Entscheidung - offenes Verfahren
September 09: Trotz endgültigem nicht bestehen und damit eigentlicher Zwang***matrikulation - Zulassung auf eine andere Prüfung meines Studienfaches.
Entscheidung vom Prüfungsausschuss voraussichtlich Anfang Oktober 09
Frage / ist es Richtig?:
Durch das "schwebende Verfahren" bin ich nach wie vor immatrikuliert und nehme noch an Prüfungen teil, damit dürfte ich doch nach wie vor Bafög berechtigt sein?!
Da die Entscheidung erst im Okt. ansteht und ich nun einen Wechsel plane würde ich mich Mitte September selbst exmatrikulieren und dadruch doch auch bis dahin Bafög berechtigt sein, oder nicht?
Vielen Dank vorab für Auskunft!