Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Unsere Tochter fängt im September ein Berufsvorbereitungsjahr an. Wir sollen jetzt einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe stellen. Unser Sohn studiert und bekommt ein Grundstipendium (ca. 200,-- € monatlich) aus einem der elf deutschen Begabtenförderungswerke. Vom Finanzamt wissen wir, dass es sich dabei um kein steuerpflichtiges Einkommen handelt und deshalb bei der Steuererklärung nicht als Einkommen anzugeben ist. Die Auskünfte von verschiedenen Bafög -Ämtern sind jedoch widersprüchlich. Die einen werten es als Einkommen, das auf den Freibetrag der Eltern anzurechnen ist (so unser Amt), die anderen gehen davon aus, dass es nicht relevant ist, da es sich um nicht anrechenbares Einkommen handelt und deshalb auch nicht anzugeben ist. Da sich hier selbst die Ämter widersprechen, würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen, vielen Dank im Voraus- primel10
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