Fragen zum Antrag (BWZ, Vermögen, ...)

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  • Hallo,
    ich versuche mich gerade durch den BAföG-Antrag zu arbeiten. Dieser hat jedoch einige Fragen bei mir aufgeworfen. Daher wäre ich dankbar, wenn mir hier jemand bei der ein oder anderen Unklarheit helfen könnte.


    Zu Formblatt 1:
    - Bewilligungszeitraum und Vermögen: In den Anmerkungen zu Zeile 92 steht, dass Vermögensveränderungen zwischen Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitraumes unberücksichtigt bleiben. Ich habe mehr Vermögen, als der Freibetrag von 5200 Euro zulässt, und hatte gedacht, dass ich dieses überschüssige Geld innerhalb etwa eines halben Jahres weitestgehend aufbrauchen und meinen Antrag dann aktualiseren könnte um ab dann deutlich mehr Geld zu bekommen. Wenn ich diese Anmerkung richtig verstanden habe, müsste ich dann ja aber bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ein Jahr warten, bis ich denen mitteilen könnte, dass ich unter die 5200-Grenze gefallen bin. Wäre es in diesem Fall also sinnvoll, den Bewilligungszeitraum zunächst mit 6 Monaten festzusetzen und danach einen neuen Antrag mit meinem dann geschrumpften vermögen zu stellen? Hätte es irgendwelche (auch längerfristigen) Nachteile oder muss man sonst noch was beachten, wenn man den Antrag zunächst für lediglich 6 statt 12 Monate stellt?


    - Zeile 61 / 62: Ich habe gerade mit einigen anderen Leuten eine WG gegründet, die wir ab September beziehen. Soll hier MEIN persönlicher Anteil an den Kosten oder die Gesamtkosten der Wohnung angegeben werden? Denn die Angabe der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, hört sich für mich so an, als ob dort nach der Gesamtmiete gefragt ist. Ansonsten würde diese Angabe doch eigentlich keinen Sinn machen?!


    Zu Formblatt 1 - Anlage 1:
    - Bei der Auflistung der bisherigen schulischen, betrieblichen etc. Ausbildung soll ja der erreichte Abschluss bzw. der Brutto-Monatsverdienst angegeben werden. Ich habe Zivildienst geleistet. Soll ich dafür den nun auf die Monate umgerechneten Durchschnittssold (soll da Kleider-, Essensgeld etc. mitgezählt werden?) angeben oder einfach auf die üblichen im ZDG festgesetzten Tagessätze verweisen?


    Wäre toll wenn mir hier jemand bei meinen Fragen weiterhelfen könnte!

  • Der BWZ ist 12 Monate, du wirst es also nicht hinbekommen, ihn für 6 Monate zu stellen und danach wieder einen Folgeantrag. Das würde auch nicht wirklich Sinn machen, da das über dem Freibetrag liegende Vermögen nur durch 6 Monate anstatt 12 Monate geteilt würde.


    Zu den Wohnkosten: Die Gesamtkosten der Wohnunng ist hier einzutragen, die dann entsprechend der Anzahl der Personen aufgeteilt wird.


    Der Bruttoverdienst ist in deinem Fall uninteressant. Hier wird nur abgefragt, ob dir möglicherweise elternunabhängiges BAföG zusteht. Wenn du aber nur Zivildienst geleistet hast und ansonsten keine Ausbildung sowie Berufstätigkeit nachweisen kannst, kannst du diese Angaben getrost weglassen.


    Klausi