Hallo,
da ein Zusammenleben mit meinem jetzt 18jährigen Sohn in keinster Weise mehr möglich ist, wird er mit Hilfe eines Sozialarbeiters ausziehen müssen. Er hat die 11. Klasse abgebrochen und wird ab 1.9.09 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvieren. Lt. Gesetz bin ich verpflichtet bis zum 25. Lj. ihn zu unterhalten (Bar), wenn er in Ausbildung oder im Studium ist. Mit seinem Vater hat er keinen Kontakt, er bezieht wohl Alg II. Ich bin verheiratet und wir haben 2 weitere Kinder (2, 12). Mein Mann ist EU-Rentner und bezieht eine Rente von 730 Euro im Monat, er ist chronisch krank und muss regelmäßig ins Krankenhaus. Ich bin also Alleinverdiener, mtl. ca. 2400 Euro Netto. Dazu kommt, dass wir eine Hausrate von mtl. 930 Euro haben, natürlich kommen die anderen üblichen laufenden Kosten dazu (Kita, Versicherungen, private Krankenversicherungen, Strom...) Kann mir jemand sagen, wie viel Unterhalt ich zahlen muss und wie sich dieser berechnet?
Vielen Dank
Unterhalt für 18-jährigen
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im FÖJ musst Du gar nichts zahlen. Nur bei Ausbildung oder Studium wäre Unterhalt fällig.
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hallo, ich habe ganz dringend eine frage:
mein sohn ist ab 01.08.09 lehrling und wird am 1.9.09 18 jahre. er lebt bei seiner mutter und wir haben keinen kontakt. ich habe immer regelmässig unterhalt bezahlt. aber wie sieht es jetzt aus, wenn er lehrling bzw ab 1.9. volljährig ist?. ich weiss nicht was er verdient und weiss nicht was ich zahlen soll. seine mutter hat mir gestern mit anwalt gedroht. was soll ich tun? bitte dringend um hilfe
lg bela -
Hast Du einen Unterhaltstitel ?
Die soll mal nur drohen. Ab 18 hat die Mutter da gar nichts mehr mit zu tun. Dein Ansprechpartner ist der Sohn. Und der muss seine Bedürftigkeit nachweisen.
Er muss Dir seinen Nettolohn mitteilen und dann kann gerechnet werden ob überhaupt noch Anspruch besteht. Außerdem sind ab Volljährigkeit beide Elternteile also auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet.
Teile ihm schriftlich mit dass Du ab September keinen Unterhalt mehr zahlst bis er Dir seine Einkommensnachweise und die der Mutter zur korrekten Berechnung überlassen hat.Gruss Andy
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hallo andy
vielen dank für deine schnelle antwort! ich habe ihm schon mehrmals per sms und e-mail darauf hingewiesen das ich seinen netto verdienst brauche. aber es kommt nichts. stattdessen nur drohungen mit anwalt. es müsste eigentlich doch dann zwei mal neu berechnet werden, oder : also für 01.08 ( weil ab da lehrling) und ab 1.9 ( weil ab da dan volljährg) oder?
lg bela -
was ich noch erwähnen wollte: ich habe dieses jahr geheiratet und meine frau hat eine 9 jährige tochter, die bei uns lebt. ist das relevant für irgendwelche neuberechnungen?
mfg bela -
die Tochter Deiner Frau spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Ich würde per Einschreiben mit Rückschein schreiben dass der Unterhalt ab 01.08. einbehalten wird bis Nachweise über sein Einkommen vorliegen.
Dannn muss ab 01.08. neu gerechnet werden. und ab 01.09. dann auch noch mal.Gruss Andy
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o.k. danke - das werd ich so machen.
noch eine frage: wenn der anwalt meiner ex mit einer neuberechnung kommt und mich darauf hinweisst das ich rückwirkend am 1.8. einen betrag x zahlen soll, muss ich dies dann noch mal prüfen lassen, oder kann ich dem gegnerischen anwalt vertrauen ?
lg bela -
ein Anwalt wird immer im Sinne seines Mandanten rechnen. Du kannst das akzeptieren oder nachrechnen oder selbst einen Anwalt bemühen. Letzteres kostet Geld.
Du kannst aber auch hier die Zahlen einstellen und dann rechne ich mal in Deinem Sinne nachGruss Andy
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super-vielen dank,
dann werde ich das einschreiben fertig machen und dann abwarten wann etwas kommt. gerne stellen ich dann die zahlen hier rein. gibt bestimmt noch mehr, die sich mit dem problem rumärgern müssen. da kann sowas ne grosse hilfe sein.!!!
vielen dank nochmal andy für deine prompte hilfe
mfg bela -
hallo laut anwalt meiner exfrau hier die neuberechnung des künftigen unterhaltes für meinen sohn ( noch 17 jahre, in ausbildung ab 1.8.09)
bruttoverdienst 360 ,-
bisheriger unterhalt 307 euro
neuberechnung:
aussage voin anwalt: abzzg sozialvers . bleiben 290euro netto.
- 90 euro. somit verbleiben 200euro die angerechnet werden können. dies ist jeweils zur hälfte aus bar-und betreuungsunterhalt anzurechnen( da sohn noch minderj)
folglich sind ( zitiert) :" von der ausbildungsvergütung lediglich
100 euro auf den barunterhalt anzurechnen. dannach schulden sie abzg. des hälftigen kindergeldes 214 euro. ?????????
kann das stimmen????
achso: mein nettoverdienst: 1856euro netto
bitte um hilfe
lg -
Hallo,
da das hier wohl thematisch reinpasst, und ich eure Nerven nicht mit einem zusätzlichen Thread strapazieren wollte, frage ich hier.
Ich werde nächstes Schuljahr, sprich 2010 mein Abitur haben. Meine Eltern sind geschieden und mein Vater zahlt unterhalt an meine Mutter, ich wohne noch bei meiner Mutter, die wieder geheiratet hat.
Nun die Frage, wenn ich ein Jahr Zivildienst / Bundeswehr (ist das in diesem Fall gleich?) mache, wird dann das Kindergeld und / oder der Unterhalt um den Sold verringert?
Noch eine weitere Frage, auf der Website des Zivildiensts steht, dass man bei einem Nebenverdienst die Lohnsteuerkarte für einen "Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerausgleich" mitbringen muss. Es steht jedoch nicht dabei, wieviel noch verdient werden darf.
Wie sieht es mit einem generellen Nebenverdienst neben einem Studium aus? Wird der Nebenverdienst vom Unterhalt / Kindergeld abgezogen?
Danke schon mal
Mamol
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hallo laut anwalt meiner exfrau hier die neuberechnung des künftigen unterhaltes für meinen sohn ( noch 17 jahre, in ausbildung ab 1.8.09)
bruttoverdienst 360 ,-
bisheriger unterhalt 307 euro
neuberechnung:
aussage voin anwalt: abzzg sozialvers . bleiben 290euro netto.
- 90 euro. somit verbleiben 200euro die angerechnet werden können. dies ist jeweils zur hälfte aus bar-und betreuungsunterhalt anzurechnen( da sohn noch minderj)
folglich sind ( zitiert) :" von der ausbildungsvergütung lediglich
100 euro auf den barunterhalt anzurechnen. dannach schulden sie abzg. des hälftigen kindergeldes 214 euro. ?????????
kann das stimmen????
achso: mein nettoverdienst: 1856euro netto
bitte um hilfe
lg
Halloja für den August stimmt das so und ab September rechnet sich das dann anders
Denn dann sind die vollen 200 und das Kindergeld mit 164 sein anrechenbares Einkommen.
Mach keinen Stress um einen Monat. glaub mir das ist es nicht wertGruss Andy
-
Hallo,
da das hier wohl thematisch reinpasst, und ich eure Nerven nicht mit einem zusätzlichen Thread strapazieren wollte, frage ich hier.
Ich werde nächstes Schuljahr, sprich 2010 mein Abitur haben. Meine Eltern sind geschieden und mein Vater zahlt unterhalt an meine Mutter, ich wohne noch bei meiner Mutter, die wieder geheiratet hat.
Nun die Frage, wenn ich ein Jahr Zivildienst / Bundeswehr (ist das in diesem Fall gleich?) mache, wird dann das Kindergeld und / oder der Unterhalt um den Sold verringert?
Noch eine weitere Frage, auf der Website des Zivildiensts steht, dass man bei einem Nebenverdienst die Lohnsteuerkarte für einen "Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerausgleich" mitbringen muss. Es steht jedoch nicht dabei, wieviel noch verdient werden darf.
Wie sieht es mit einem generellen Nebenverdienst neben einem Studium aus? Wird der Nebenverdienst vom Unterhalt / Kindergeld abgezogen?
Danke schon mal
Mamol
Halloalso während Bundeswehr oder Zivildienst hast du weder Anspruch auf Unterhalt noch auf Kindergeld.
Erst wenn Du studierst könnte wieder ein Anspruch bestehen aber du bist verpflichtet erst mal BAföG zu beantragen. Dann müssen beide Elternteile Barunterhalt in Höhe des evtl. Restbedarfs leisten.Gruss Andy
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Okay vielen Dank Andy!
Ist es denn dann beispielsweise möglich als Zivildienstleistender in einer WG zu wohnen, sprich schon auszuziehen? Ist das finanziell stemmbar? Ich weiß, dass man das nicht so pauschal beantworten kann, aber eine ungefähre Ahnung inwieweit das möglich ist würde mir reichen.
Mamol
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hallo andy.
vieen dank schon mal für deine antwort.
dann werd ich den monat so bezahlen. ich will ja wirklich das bezahlen was meinem sohn zu steht. das habe ich auch die letzten 16 jahre so gemacht. allerdings möchte ich meiner ex frau nicht mehr zahlen als nötig. was meinst du: soll ich dennoch zum anwalt gehen und mir schon mal aussrechnen lassen was ich ab dem 1.9 zahlen muss, oder soll ich einfach abwarten bis von "denen was kommt". diese antwort von dir wäre mir noch wichtig
lg bela -
nochmal die Frage Besteht ein Unterhaltstitel ???
Nur wenn ich das weiss kann ich Dir ratenGruss Andy
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sorry andy: ja ein unterhaltzstitel besteht.
lg bela -
dann bleibt nur die Abänderungsklage oder Du forderst die vollstreckbare Ausfertigung des Titels mit Volljährigkeit zurück.
Ab 18 könnte er nämlich mit diesem Titel sonst Dein Gehalt pfänden.
Wenn die einen Anwalt haben dann schreib dem doch dass Du den August so zahlst wie er das errechnet hast aber gleich mal ab September einstellst weil sich die Bedingungen ändern. Dann siehst Du wie er bzw. der Anwalt reagiert und kannst Dir ggf. noch einen eigenen Anwalt suchen.Aber schreib erst mal hier was noch passiert.
Gruss Andy
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ist der Titel bis Volljährigkeit befristet oder unbefristet ?