hallo an alle,
ich habe lange gesucht und viel gelesen, aber ich habe kein pasendes beispiel für meine situation gefunden. deshalb eröffne ich ein weiteres thema.
meine situation:
juli 2004 grundwehrdienst bis
märz 2005
arbeitslos?
august2005 ausbildung bis
januar 2009
januar 2009 arbeiten bis
august 2009
in der zeit von märz bis august 2005 war ich arbeitslos, habe aber keine bezüge erhalten, weil ich keinen anspruch hatte.
habe ich damit anspruch auf elternunabhägiges bafög? den zeitraum von 5 jahren "erwerbstätigkeit" kann ich ja nachweisen
vielen dank im vorraus für eure antworten!
gruß Two_Faces