Servus,
Ich bin 34, verheiratet und fange ab 6.August an einer HBFS eine frische Ausbildung an. Die ist ja grundsätzlich Bafög berechtigt...nur hab ich ein Problem mit dem Überschreiten der Altershöchstgrenze. Zählt im Sinne der Ausnahmeregelungen diese Ausbildung als sogenannter zweiter Bildungsweg? D.h. bin ich damit eigentlich "Bafög-berechtigt"?
-Unterstützung durch die BA für Arbeit und wahrscheinlich auch ALG2 fällt durch "nichtverfügbarkeit" flach.
Danke für verwertbare Antworten...
Grüsse