Anrechnung von Schulden bei Ermittlung des Einkommens der Eltern?

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  • Hallo,
    ich habe meine Ausbildung zur Bankkauffrau nach meinem Abi erfolgreich abgeschlossen nach 2 1/2 Jahren und danach noch 10 Monate gearbeitet, dann habe ich mein Studium in BWL angefangen. Da das Studium weiter weg von zu Haus ist, bin ich umgezogen und nun würde ich gern Bafög beantragen.
    Scheitert es an den fehlenden 5 Jahren?


    Meine Eltern wollen mein Studium nicht zahlen, da sie eben meine Ausbildung finanziert haben, wir verschuldet sind und das Studium meine Netscheidung war.
    Das Problem ist, dass mein Vater gut verdient und ich befürchte die Grenzen zu überschreiten, aber durch die hohen Kreditbelastungen bleibt am Ende nicht genug für mein Studium, also muss ich mich selbst finanzieren.
    Gibt es da eine Möglichkeit?
    Allein die Miete frisst mich auf :(.


    Werden beim elternabhängigen Bafög die Schulden gegengerechnet bzw die Belastungen? Denn es bleibt ja nicht so viel wie man verdient :(.

  • Elternunabhängiges BAföG bekommst du nicht, da du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Wenn du aber eine Banklehre gemacht hast und dein Studium auf dieser Banklehre aufbaut, dann ist dies noch immer als Erstausbidlung anzusehen und die Eltern wären weiterhin in der Unterhaltspflicht.
    Die Schulden finden bei der Ermittlung des elterlichen Einkommens keine Anerkennung, da ja dann auch gleichzeitig das Vermögen gegengerechnet werden müsste, was nicht der Fall ist. Es zählt ausschließlich nur das Einkommen.


    Klausi