Hallo ich hab da mal eine Frage:
ich habe einen 5jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt. Jetzt war eine Neuberechnung meiner Unterhaltspflicht. Mein Jahtesdurchschnittsverdienst liegt unter 1500€ netto. Der zuständige Sachbearbeiter vom JA sagt mir nun, da ich nur für ein Kind Unterhaltspflichtig bin werde ich 2 Gehaltsgruppen höher eingestuft. Leuchtet mir nicht ein. Begründen konnte er mir das nicht.
Kann mir vielleicht einer von Euch eine passende Erklärung dazu geben?
Danke im Vorraus!