Wie hoch ist dieser, wenn neben Miete, Strom und Lebensmittelbedarf auch noch diverse andere Rechnungen
anfallen und somit nach allen Zahlungen unterm Strich nicht
mehr viel zum leben übrig bleibt ???
mfg hardy
Wie hoch ist dieser, wenn neben Miete, Strom und Lebensmittelbedarf auch noch diverse andere Rechnungen
anfallen und somit nach allen Zahlungen unterm Strich nicht
mehr viel zum leben übrig bleibt ???
mfg hardy
890 € kommt aber auf den zuständigen OLG Bezirk an da gibt es Unterschiede. Die 890 gelten auch nur wenn der Vater arbeitet. Bei Arbeitslosigkeit ist der Selbstbehalt nur 770
Hallo,
nach meinen aktuellen Recherchen im Internet beläuft sich der Selbstbehalt in M/V auf 770/900 €. Leider konnte ich nirgends finden, welcher Selbstbehalt zu Grunde gelegt wird, wenn man arbeitslosengeldähnliche Leistungen bezieht (z.B. Entgeltersatz wegen Zahlungsunfähigkeit in der Insolvenz und Freistellung durch den Arbeitgeber - das Beschäftigungsverhältnis besteht fort). Gilt hier dann der Betrag für Erwerbstätige? Ene Definition für erwerbstätig/ nicht erwerbstätig ist leider auch nicht zu finden...
Aktuelle Rechtsprechnung geht allerdings auch bei Nichterwerbstätigkeit von dem höheren Selbstbehalt aus.
Zudem habe ich gelesen, daß bei der Ermittlung des Kindesunterhaltes der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen (nicht Elternteil des Kindes) mit berücksichtigt werden muß. In wieweit muß der "neue" Ehepartner mit für den Unterhalt des nicht leiblichen Kindes aufkommen? Ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen in Höhe des geseztlichen Ehegattenunterhaltes zu kürzen?
Ist eigentlich des Kindesunterhalt anhand Deutschem Recht zu ermitteln, wenn sich das Kind dauerhaft im EU-Ausland aufhält? KG-Anspruch z.B. besteht nicht - darf dennoch gekürzt werden?
Vielleicht kann mir hier jemand zu diesen Themen helfen.?
LG firmale2004