Hallo,
ich habe ein Problem,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich habe mich dazu entschieden, eine Ausbildung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagigok zu absolvieren ( zum Erzieher), nun habe ich das Problem, dass ich noch keine 25 Jahre alt bin, habe aber Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. Lebe aber seit 6 Jahren in einem anderen Bundesland als meine Eltern.
Nun habe ich erfahren, dass ich den Satz von ca 500 EUR nicht zwingend bekomme, weil man mich an eine Schule verweisen könnte, die am Wohnort meiner Eltern gelegen ist (S-H, Neumünster) Ich lebe in HH. Dann bekäme ich wohl nur ca 200 EUR, meine Eltern können mich nicht mehr aufnehmen, da sie sich wohntechnisch verkleinert haben. seitdem zwei von uns vier Kindern das Haus verlassen haben.
Muss ich mich nun gegen die Ausbildung zum Erzieher entscheiden, weil ich meine WG und sonstigen Verpflichtungen in HH (leider sehr teure Stadt) mit 200 EUR + evtl 400 EUR Nebenjob nicht bezahlen kann?
Ich weiß, dass die Schule in HH auch Ausbildungsbeginn Februar anbietet, die in NMS und die in Kiel nicht, kann man mich dann trotzdem verweisen und mir aufbrummen, die Ausbildung erst ein halbes Jahr später zu beginnen? Wann und Wie habe ich die Möglichkeit, die Ausbild. in HH zu absolvieren und den Betrag von ca 500 EUR Bafög zu erhalten,
Wäre super, wenn mir irgendjemand helfen kann, vielen Dank erstmal, lg benny
elternunab., noch keine 25,HILFE;)
Das Forum ist INAKTIV
- - Registrierung nicht möglich
- - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
-
-
Wenn der Ausbildungsbeginn ein anderer ist, kann man dich nicht zwingen, eine andere Schule zu besuchen. Die Frage, die doch dann zu klären wäre ist, was du in der Zwischenzeit machst!? Deswegen ganz normal BAföG beantragen und wenn der Bescheid mit einer Ablehnung kommt bzw. mit Hinweis auf die Schule bei den Eltern, dann Einspruch einlegen mit genau dieser Begründung, dass der Ausbildungsbeginn ein anderer ist und du deine Ausbildung zügig absolvieren möpchtest.
Klausi