Hallo liebe Forumsmitglieder,
meine Situation ist folgende:
Zum 01.01.09 bin ich arbeitslos geworden, befinde mich momentan (ab 30.03.09) in einer viermonatigen Weiterbildungsmaßnahme. Ende der Maßnahme wird der 30.07.09 sein.
Davor (vom 01.09.03 - 20.01.06) habe ich eine Ausbildung gemacht und erfolgreich abgeschlossen, vom 21.01.06 - 31.12.08 war ich dann auch in diesem Beruf tätig.
Nun kam die Überlegung eines Studiums auf, dafür bräuchte ich Bafög. So wie ich die Gesetztestexte verstanden habe, steht mir elternunabhängiges Bafög zu:
(Sinngemäß)
"Nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 5 Jahre Erwerbstätig"
ODER
"3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre Erwerbstätigkeit im Anschluss an die Ausbildung".
Laut meinem Werdegang müsste ich diese 6 Jahre "voll kriegen", in der Annahme, dass Arbeitslosigkeit auch als "Erwerbstätigkeit" zählt, so wie ich die Bafög-Texte verstanden habe:
01.09.2003 – 20.01.2006 Ausbildung = 29 Monate
21.01.2006 - 31.12.2008 Arbeiten = 35 Monate
01.01.2009 - 31.12.2009 Arbeitsuchend = 12 Monate
= 78 Monate
Stimmt meine Rechnung so? Habe ich etwas vergessen?
Muss bei dieser Rechnung irgendwie bedacht werden, dass ich die Grenze von 614,40 Euro pro Monat erreiche, z. B. während der Ausbildung?
Besten Dank für eure Hilfe