Kann man als studierender Sohn unter 27 seinen UNterhaltsanspruch seinem Vater gegenüber verwirken?
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe bis 7/2004 Unterhalt von meinem Vater erhalten.
2003/2004 habe ich 2 Semester (ws/sose) studiert, wurde dann aber zum Zivildienst abgerufen und habe das Studium, welches mir ohnehin nicht so zu gesagt hatte abgebrochen. Im WiSe 2005 habe ich ein neues Studium begonnen, hatte allerdings einen guten Job mit welchem ich mir mein Leben finanzieren konnte (allerdings auf Kosten des schnellen Fortschrittes in meinem Studium). 2008 habe ich diesen leider aufgrund von Krankheit verloren, hatte aber einiges angespart. Daraufhin habe ich im Dezember 08 meinen Vater darum gebeten die UNterhaltszahlungen wieder aufzunehmen, dies hat er unter gewissen bedingungen in aussicht gestellt. daraufhin habe ich eingewillit und erwartet ab mai rückwirken zum januar unterhalt von ihm zu erhalten. nun will er aber nichts mehr davon wissen und behauptet ich hätte (bin 24) ihm gegenüber keine Ansprüche mehr, da ich nicht schnell genug mit meinem Studium voran gekommen bin.
Ist dies zutreffend oder hätte eine klage vorm familiengericht gute erfolgsaussichten?