Hallo zusammen,
bin neu hier und habe eine Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Habe eine Urkunde über die Abänderung eines Unterhaltstitels aus dem Jahr 2007. Darin ist der Unterhalt vom 01.11.2007 bis 30.06.09 mit monatlich 355,- € festgeschrieben (Stufe 8 = 432,- € - 77,- € Kindergeld; dies entspricht damals 150 % des Regelsatzes; Netto 2500,- bis 2800,- €).
Ab 01.07.2009 sind 150 % des Regelsatzes zu zahlen. In der Zwischenzeit hat sich die Gesetzeslage geändert. Die Düsseldorfer Tabelle ist neu aufgebaut. 150% des Regelbetrages gibt es nicht mehr. Welche Stufe ist bei unverädertem Einkommen anzusetzen?