Hallo !
habe BAföG bezogen, berücksichtigt wurde der Unterhalt an meine Oma, die aber leider verstorben ist.
Der Folgeantrag wurde selbstverständlich ohne Oma gestellt und dabei wurde vom Amt eine Überzahlung festgestellt und direkt eine Rückforderung eingeleitet. Mit dem Amt habe ich eine Ratenzahlung vereinbart und zahle auch pünktlich zurück.
Nunhat auch mein Vater einen Rückforderungsbescheid erhalten.
Muss er dieser Forderung unverzüglich nachkommen und den Betrag unverzglich zurück zahlen - obwohl ich ja schon eine Zahlungsvereinbarung getroffen habe ?