Hallo grüße das Forum.
Hintergrund zu meiner Frage ist. Für volljährige Tochter gibt es einen JUamtstitel von 2000. Unterhalt ist vorigen Monat neu berechnet worden. Jugendamt hat nur noch beratende Funktion. Kann ich mit meiner Tochter so eine schriftliche Vereinbahrung treffen um Ihren Unterhalt zu klären (Höhe des Unterhaltes kann sich sehen lassen)? Siehe Entwurf:
Unterhaltsvereinbarung
Zwischen Vorname Name geb. am xx.xx.xxxx
-Kindsvater (KV)-
und
Vorname Name geb. am xx.xx.xxxx (18 jährig) -Tochter (T)-
wird für den Unterhalt folgende Vereinbarung getroffen.
Der KV zahlt monatlich Unterhalt an das Kind, zeitlich befristet bis zum Ende des Erststudiums.
Die Höhe des zum Unterhalt herangezogenen bereinigten Einkommens des KV wurde berechnet von Jugendamt der Stadt XYZ gemäß Schreiben vom xx.xx.xxxx. Die Höhe des daraus ergebenen Unterhaltes für Tochter wird bestimmt durch die Düsseldorfer Tabelle (DT) gültig ab 01.01.2009.
Vereinbart wird folgende Eingruppierung:
Es gilt die Altersstufe 4 (ab 18 Jahren) und die Einkommensgruppe 5 der DT.
(Einkommensgruppe wurde im beidseitigen einvernehmen entgegen dem Jugendamt, nach anwaltschaftlicher Empfehlung festgelegt.
Der Unterhalt wird am Anfang jeden Monats ab August 2009 auf das Konto der Tochter (Name) überwiesen.
(Bankverbindung, BLZ, Kto-Nr. xxxxxxxx).
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Ort Datum und Unterschrift von beiden
Um Infos dazu Besten Dank