Hallo alle zusammen!
Ich habe einige dringende Fragen zum Thema Bafög-Anspruch.
Zunächst meine Situation:
Ich bin 20 Jahre alt, habe 2005 meinen Realschulabschluss gemacht und gleich im Anschluss eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten angefangen. Meine Ausbildung habe ich im Sommer 2008 beendet und arbeite seitdem Vollzeit in einer Kanzlei.
Nun habe ich mich dazu entschieden mein Abitur nachzuholen. Da ich keine Zeit mehr verlieren will, habe ich mich bei einem einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschule (BKFH) beworben und bin dort auch genommen worden. Ab September 2009 werde ich also wieder ganztags die Schulbank drücken und habe mein Arbeitsverhältnis zum September gekündigt. Da die Schule in einem Nachbarort ist, werde ich weiter bei meinen Eltern wohnen. Mein Vater ist pensionierter Ingenieur, meine Mutter Hausfrau, wir haben also nicht sehr viel Geld. Meine Ersparnisse sind auch nicht sehr hoch.
Meine Fragen sind nun folgende:
Kann ich für das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschule Bafög beantragen?
Muss ich, wenn ich Bafög bekäme, dieses Geld zurückzahlen?
Wo beantrage ich das Bafög?
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank schon im Voraus!