Rückforderung Kindergeld wg. angeblichem Abbruch der Ausbildung - Krankheit

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  • Hallo, ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage:


    Meine Tochter hat an ihre Ausbildung zur Erzieherin noch eine weitere Ausbildung angeschlossen. Auch für die zweite Ausbildung wurde ihr Kindergeld bewilligt. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits 26 jahre alt.


    Nach einem 3/4 Jahr ist sie schwer erkrankt, sodass sie die Ausbildung zunächst unterbrechen musste. Sie war zunächst in ambulanter Therapie und dann für mehrere Wochen in einer Klinik. Die angestrebte Ausbildung wird sie wohl nicht mehr abschließen können.


    Die Familienkasse fordert nun den gesamten Betrag zurück und meine Frage ist, ob die Rückforderung des Kindergelds rechtens ist.


    Auf Anforderung haben wir zunächst Atteste von der erstbehandelnden Ärztin, von der Kurklinik und vom Gesundheitsamt vorgelegt.


    Wir haben gegen den ersten Bescheid im Oktober letzten Jahres Einspruch eingelegt. Zu diesem Einspruch bekamen wir heute die erneute Ablehnung:


    "Eine Unterbrechung der Ausbildung ist nur dann anzuerkennen, wenn durch amtsärztliches Attest bestätigt ist, ob und wann die Ausbildung voraussichtlich fortgesetzt werden kann. ....
    und
    Sofern kein Attest über tatsächliche Unfähigkeit zur Fortführung der Ausbildung mit voraussichtlicher Dauer der Erkrankung vorgelegt wird, kann der von Ihnen angeführte Berücksichtigungstatbestand nicht anerkannt werden"


    Erwähnen möchte ich noch, dass meine Tochter trotz ihrer schweren psychischen Erkrankung seit einem Jahr auf einen Therapieplatz wartet und sie demzufolge kein Attest über eine aktuelle Behandlung vorlegen kann.


    Nachdem meinen Tochter die Schule 10 Monate lang mit dem guten Willen zum Abschluss besucht hat, warum verlangt die Familienkasse das gesamte Kindergeld zurück und nicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sie die Ausbildung unterbrochen hat?


    Mir erscheint das sehr unlogisch, denn was wäre gewesen, wenn sie die Ausbildung bis zum Ende durchgezogen und dann die Prüfung nicht bestanden hätte? Dann hätte sie die Ausbildung ja auch nicht abgeschlossen! Hätte die Familienkasse dann das Kindergeld der letzten 3 Jahre zurückgefordert?


    Zudem heißt es noch:
    "Unabhängig davon wird der Tatbestande der Behinderung geprüft. Hiernach kann ein Kind berücksichtigt werden, wenn es behindert und wegen dieser Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten"


    Dies ist absoluter Blödsinn! Meine Tochter ist krank, aber nicht behindert! Sie arbeitet zwischenzeitlich auch wieder (aber krankheitsbedingt nicht in ihrem Beruf), nur die beabsichtigte Ausbildung kann sie nicht mehr abschließen, weil sie dem Stress und dem Druck nicht gewachsen ist.


    Was meinen die Experten? Werde ich bezahlen müssen?


    Des Weiteren interessiert mich noch folgendes:


    Im Erstbescheid (Oktober 08) hieß es, der Betrag wird mit 1% pro Monat verzinst. Im heutigen Bescheid ist von 1,5% pro Monat die Rede.
    Muss ich hinnehmen, dass die Familienkasse meinen Einspruch über Monate hinweg nicht bearbeitet, sodass ich einen finanziellen Nachteil dadurch habe?


    Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Rat.

  • Für welchen Zeitraum wird das Kindergeld zurückgefordert? Der gesamte Zeitraum der zweiten Ausbildung oder erst ab dem Zeitpunkt, als deine Tochter dir Ausbildung abgebrochen hat? Welche Begründung steht im ersten Bescheid vom Oktober?


    Zur Verzinsung:
    Wenn du Einspruch eingelegt hast, setzt dies die Zahlung nicht außer Kraft. Lediglich der Verwaltungsakt bleibt weiterhin offen und wird noch nicht rechtskräftig. Da zu euren Ungunsten entschieden wurde, wird der Betrag von Anfang an verzinst.

  • Hallo Pikary,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort.


    Allein deine Frage hat mir schon ein wenig die Augen geöffnet.
    Es geht dem Amt darum, dass das KG zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres bezahlt wurde, das war im April 2008. Meine Tochter hat die Ausbildung im Juni 2007 unterbrochen. Während der ganzen Monate war meine Tochter arbeitsunfähig, allerdings nicht krank geschrieben. Wer denkt an eine Krankmeldung, wenn man in keinem Arbeitsverhältnis steht?
    Das Amt erkennt bei den verschiedenen Behandlungsnachweisen von Arzt, Therapeuten und der Klinik keinen "Kausalzusammenhang". Der Knackpunkt ist, dass die Bestätigung von der Klinik vom 18.06.08 ist und das Amt die Krankheit erst ab dem Zeitpunkt der stationären Behandlung anerkennt.


    Das heißt, wir brauchen eine Bestätigung, dass sie während der Zeit vom Mai 2007 bis April 2008 in ärztlicher Behandlung war.


    Zur Verzinsung: Ich weiß, dass ich - wenn das Amt bei seiner Entscheidung bleibt - den Betrag verzinst zurückzahlen muss. Was mich ärgert ist, dass die Bearbeitung so lange verzögert wurde und ich für diesen Zeitraum Zinsen zahlen muss, und dass die Zinsen wohl um 0,5% gestiegen sind.

  • Ja, das Problem ist nun, dass deine Tochter von Juni 2007 bis April "gar nichts" war, dementsprechend auch keinen Anspruch auf Kindergeld hatte. Wenn ihr also keine ärztlichen Atteste vorlegen könnt, müsst ihr für diesen Zeitraum das Kindergeld zurückzahlen, aber nicht für das gesamte Kalenderjahr 2007 (nur ab Juni bis Dez) und für 2008 komplett.


    Hier ist auch ein interessanter Artikel zur Verzinsung der Rückforderung von Kindergeld:
    http://www.sokolowski.org/blog/sozialrecht/kindergeldnachzahlungen-sind-nicht-zu-verzinsen/215/

  • Danke Pikary,


    nun hab ich wenigstens kapiert, um was es dem Amt überhaupt geht. Beamtendeutsch ist nicht meine Stärke *grins*


    Mal sehen, sie war ja bei verschiedenen Ärzten und Therapeuten in Behandlung. Ob sie die noch lückenlos alle weiß und Atteste beischaffen kann, kann ich nur hoffen.


    Wir versuchen unser Glück erst mal beim Hausarzt, der ja die Überweisungen alle ausgestellt hat.


    Dir sag ich nochmal Danke und wünsche dir für morgen einen schönen Feiertag


    Gruß, Mango