Hallo, ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage:
Meine Tochter hat an ihre Ausbildung zur Erzieherin noch eine weitere Ausbildung angeschlossen. Auch für die zweite Ausbildung wurde ihr Kindergeld bewilligt. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits 26 jahre alt.
Nach einem 3/4 Jahr ist sie schwer erkrankt, sodass sie die Ausbildung zunächst unterbrechen musste. Sie war zunächst in ambulanter Therapie und dann für mehrere Wochen in einer Klinik. Die angestrebte Ausbildung wird sie wohl nicht mehr abschließen können.
Die Familienkasse fordert nun den gesamten Betrag zurück und meine Frage ist, ob die Rückforderung des Kindergelds rechtens ist.
Auf Anforderung haben wir zunächst Atteste von der erstbehandelnden Ärztin, von der Kurklinik und vom Gesundheitsamt vorgelegt.
Wir haben gegen den ersten Bescheid im Oktober letzten Jahres Einspruch eingelegt. Zu diesem Einspruch bekamen wir heute die erneute Ablehnung:
"Eine Unterbrechung der Ausbildung ist nur dann anzuerkennen, wenn durch amtsärztliches Attest bestätigt ist, ob und wann die Ausbildung voraussichtlich fortgesetzt werden kann. ....
und
Sofern kein Attest über tatsächliche Unfähigkeit zur Fortführung der Ausbildung mit voraussichtlicher Dauer der Erkrankung vorgelegt wird, kann der von Ihnen angeführte Berücksichtigungstatbestand nicht anerkannt werden"
Erwähnen möchte ich noch, dass meine Tochter trotz ihrer schweren psychischen Erkrankung seit einem Jahr auf einen Therapieplatz wartet und sie demzufolge kein Attest über eine aktuelle Behandlung vorlegen kann.
Nachdem meinen Tochter die Schule 10 Monate lang mit dem guten Willen zum Abschluss besucht hat, warum verlangt die Familienkasse das gesamte Kindergeld zurück und nicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sie die Ausbildung unterbrochen hat?
Mir erscheint das sehr unlogisch, denn was wäre gewesen, wenn sie die Ausbildung bis zum Ende durchgezogen und dann die Prüfung nicht bestanden hätte? Dann hätte sie die Ausbildung ja auch nicht abgeschlossen! Hätte die Familienkasse dann das Kindergeld der letzten 3 Jahre zurückgefordert?
Zudem heißt es noch:
"Unabhängig davon wird der Tatbestande der Behinderung geprüft. Hiernach kann ein Kind berücksichtigt werden, wenn es behindert und wegen dieser Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten"
Dies ist absoluter Blödsinn! Meine Tochter ist krank, aber nicht behindert! Sie arbeitet zwischenzeitlich auch wieder (aber krankheitsbedingt nicht in ihrem Beruf), nur die beabsichtigte Ausbildung kann sie nicht mehr abschließen, weil sie dem Stress und dem Druck nicht gewachsen ist.
Was meinen die Experten? Werde ich bezahlen müssen?
Des Weiteren interessiert mich noch folgendes:
Im Erstbescheid (Oktober 08) hieß es, der Betrag wird mit 1% pro Monat verzinst. Im heutigen Bescheid ist von 1,5% pro Monat die Rede.
Muss ich hinnehmen, dass die Familienkasse meinen Einspruch über Monate hinweg nicht bearbeitet, sodass ich einen finanziellen Nachteil dadurch habe?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Rat.