Hallo zusammen,
nachdem ich hier im Forum rumgestöbbert habe, habe ich zu "meinem Thema" zwar einiges gefunden, aber noch nicht ganz das Richtige!
Es geht um den Unterhalt meines Partners an seine 19jährige Tochter. Diese hat das Abi mit Errreichen der Volljährigkeit abgebrochen, ein Jahr gebummelt und gejobbt. In dieser Zeit hat mein Partner weiterhin den Unterhalt gezahlt (freiwillig) weil das Mädel zwischen 15 und 18 Jahren lange Zeit krank war. Dieses Bummeljahr wurde von uns als "Erst mal erwachsen werden und ein bißchen das Leben nachholen" gesehen. Das sehen wir auch heute noch so. Nur was danach kam, schlägt so ein bißchen sauer auf: Pünktlich zum Schuljahr 2008/2009 hat sie sich wieder an einem anderen Gymnasium angemeldet und will nun das Abi machen, was wir unterstützen. Was danach als Ausbildung angedacht ist - keine Ahnung, sie selber schwankt da auch noch. Die schulischen Leistungen sind aber sehr schlecht, es wird halt nebenbei gejobbt (für viele "wichtige Dinge" = Unterhalt fürs Auto, Solaruim, künstliche Fingernägel, Klamotten und Muckibude usw.) und Party gemacht.
Wenn das Klassenziel (12. Schuljahr) nun im Sommer nicht erreicht wird, kann sie dann das nachholen und weiterhin auf Unterhalt bestehen? Hat sie nicht schon eine Ausbildung (Abi zum ersten) abgebrochen und hat damit den Unterhalt sozusagen verspielt? Kann ihr eigenes Einkommen angerechnet werden? Sie lebt bei ihrer Mutter, zusammen mit Ihrer Halbschwester, für die die Mutter Unterhalt bekommt.
Ich weiß, das ist jetzt viel verwirrender Text!
Deshalb noch einmal das, was ich wissen möchte:
Abi Nr. 1 abgebrochen, Bummeljahr, Abi Nr. 2 in Angriff, Klassenziel wird wahrscheinlich nicht erreicht, muss Anlauf Nr. 3
weiterhin gezahlt werden? Trotz eigenem Einkommen der Tochter, ca. 300€ im Monat?
Es wäre nett, wenn sich einer meiner erbarmt!
Viele Grüße,
Coco