ü30 und BaFög???

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  • Hallo zusammen!


    Ich bin 29 Jahre alt und habe beschlossen, nun doch noch zu studieren. Der Studiengang, den ich mir ausgesucht habe ist aber zulassungsbeschränkt. Wenn ich Pech habe und diesmal keine Zusage bekomme, werde ich zum nächstmöglichen Termin mein 30. Lebensjahr vollendet haben, was ja eigentlich bedeutet, dass ich dann keinen Anspruch mehr auf BaFöG habe... Es steht aber überall, dass es Ausnahmen gibt. Welche wären das denn?
    Zählen leibliche Kinder???? Ich hätt' da eins!:D
    Bitte helft mir!!! Ich hab keine Ahnung...

  • Ja, das hab ich auch schon gelesen.


    "Auch können persönliche oder familiäre Gründe dafür verantwortlich sein, dass ein Studium nicht rechtzeitig begonnen werden konnte. Die folgende Auflistung zeigt legitime Verhinderungen:


    * Kindeserziehung (Kinder bis 10 Jahren)
    ......."


    Bedeutet das jetzt, dass mir meine 2 Jahre Erziehungsurlaub "gegengerechnet" werden, oder müsste ich dafür sogenannte "Hausfrau und Mutter" gewesen sein?

  • Die Zeit der Kindeserziehung ist nicht an den Erziehungsurlaub gebunden, schließlich bist du ja auch noch danach die Mutter eines kleinen Kindes, welches Erziehung benötigt:D


    Hier die Verwaltungsvorschrift zu § 10 Abs. 3 BAföG


    Zitat


    10.3.4 Persönliche oder familiäre Gründe, die eine Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze rechtfertigen, sind z. B. Erkrankung, Behinderung, Schwangerschaft, Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren, Eingehen einer insgesamt mindestens achtjährigen Dienstverpflichtung als Soldat bei einem Dienstbeginn vor Vollendung des 22. Lebensjahres, Betreuung von behinderten oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesenen Kindern.
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Ausbildung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt vor Vollendung des 30. Lebensjahres hätte begonnen werden können, bleibt eine Orientierungsphase von insgesamt bis zu drei Jahren zwischen dem Abschluss der allgemeinbildenden Schule und dem Beginn der Kindererziehung außer Betracht.
    Die Erwerbstätigkeit einer allein erziehenden Person nach der Geburt des Kindes schließt die Anwendung der Nr. 3 nicht aus, sofern sie ausgeübt wurde, um der Sozialhilfebedürftigkeit zu entgehen. Dies ist anzunehmen, wenn die allein erziehende Person ohne die Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen gewesen wäre.

  • Zitat

    Die Zeit der Kindeserziehung ist nicht an den Erziehungsurlaub gebunden, schließlich bist du ja auch noch danach die Mutter eines kleinen Kindes, welches Erziehung benötigt


    Also ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, nur dass ich bereits 30 bin. Ich habe es nun immer so zu hören bekommen, dass man tatsächlich aufgrund der Kindererziehung keine Chance gehabt haben muss, vor dem 30.Geburtstag das Studium zu beginnen.
    Das bloße "Vorhandensein" eines Kindes reicht wohl nicht aus. So hätte man z.B. statt einer Erwerbstätigkeit auch die Ausbildung beginne können, es sei denn, man ist alleinerziehend (siehe Auszug oben).
    Für mich stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, wie sich im Sinne des BaföG "alleinerziehend" definiert. Dazu konnte ich nichts offizielles finden.