Hallo!
Zur Errechnung, ob das volljährige berufstätige Kind mit eigenem Einkommen noch Unterhalt erhält, ist u. a. das unterhaltsrelevante Einkommen der Unterhaltspflichtigen zu ermitteln.
Wenn ich die Düsseldorfer Tabelle richtig lese,
(7. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach
der 4. Altersstufe der Tabelle.)
ist diese Errechnung jedoch nur bei Kindern notwendig, die bereits eine eigene Wohnung haben.
Ist das richtig?
Wohnen die Kinder noch zu Hause, dann ist es egal, ob die Unterhaltsverpflichteten Ärzte oder Geringverdiener sind, der Betrag von 497 € steht dann fest. Oder??
Vielen Dank ! ! !