zahle unterhalt- berücksichtigung bei wohngeldantrag?

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • guten abend
    folgende sachlage: ich bin mutter von 2 kindern und erwarte mit meinem l- gefährten ein kind. wir fallen in einem monat als bg zusammen und wollen wohngeld beantragen. ich beziehe nur für 1 kind unterhaltsvorschuss, ansonsten ki- geld, welches ja nicht angerechnet wird.
    mein l- gefährte ist selber vater und bezahlt unterhalt. in diesem sind bei der festlegung des unterhaltes vor gericht seine fahrtkosten zur arbeitsstelle und ein ehekredit( den er tilgt) eingerechnet worden. unterhalt= 78 euro, fahrtkosten 250 euro und kredit 250 euro. dies haben wir auch als urteil. werden diese 578 euro bei der berechnung berücksichtigt? wer hat mit solch einer sachlage erfahrung? danke für relevante antworten im vorraus!!!!

  • Wenn du von einer Bedarfsgemeinschaft sprichst, dann gehe ich davon aus, dass du Hartz IV bekommst. Demzufolge kannst du kein Wohngeld beantragen, da dies durch die Hartz IV Leistungen bereits abgegolten ist. Dein Lebensgefährte kann Wohngeld beantragen, sofern er über geringes Einkommen verfügt. Der Unterhalt sowie die Fahrtkosten werden berücksichtigt. Beim Kredit bin ich mir nicht so sicher, aber ich denke auch, dass dieser Berücksichtigung finden wird, schließlich mindert er ja das Einkommen.