Liebes Forum,
wegen meines Fachrichtungswechsels nach 2 Semestern bekomme ich bereits jetzt ab dem 8. Fachsemester kein Bafög mehr (bzw. nur als vollverzinsliches Bankdarlehen, was ich abgelehnt habe).
Da ich nun dem Grunde nach wohngeldberechtigt bin, möchte ich dieses auch beantragen. Nebenjob habe ich noch keinen, daher stehen mir im Monat momentan nur 164,-- Euro Kindergeld zur Verfügung. Meine Miete beträgt
170,-- Euro kalt
43,-- Euro Betriebskosten
12,50 Euro Heizung
12,50 Euro Warmwasser
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238,-- Euro gesamt
Da sich im Internet nun sehr widersprüchliche Angaben zum Mindesteinkommen bzw. Mindestbetrag als Bedingung für den Wohngeldanspruch finden, hier meine Frage:
Wieviel muss ich mindestens im Monat zur Verfügung haben, um Wohngeld zu bekommen?
Man liest zum Teil 351,-- (Bedarfssatz) plus Miete. Manchmal auch, das allein der Bedarfssatz reicht. Was stimmt nun?
Danke.