Wohngeld und Mindesteinkommen

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  • Liebes Forum,


    wegen meines Fachrichtungswechsels nach 2 Semestern bekomme ich bereits jetzt ab dem 8. Fachsemester kein Bafög mehr (bzw. nur als vollverzinsliches Bankdarlehen, was ich abgelehnt habe).


    Da ich nun dem Grunde nach wohngeldberechtigt bin, möchte ich dieses auch beantragen. Nebenjob habe ich noch keinen, daher stehen mir im Monat momentan nur 164,-- Euro Kindergeld zur Verfügung. Meine Miete beträgt


    170,-- Euro kalt
    43,-- Euro Betriebskosten
    12,50 Euro Heizung
    12,50 Euro Warmwasser
    ----------------
    238,-- Euro gesamt


    Da sich im Internet nun sehr widersprüchliche Angaben zum Mindesteinkommen bzw. Mindestbetrag als Bedingung für den Wohngeldanspruch finden, hier meine Frage:


    Wieviel muss ich mindestens im Monat zur Verfügung haben, um Wohngeld zu bekommen?


    Man liest zum Teil 351,-- (Bedarfssatz) plus Miete. Manchmal auch, das allein der Bedarfssatz reicht. Was stimmt nun?


    Danke.

  • Hallo,


    stecke in einer ähnlichen Situation wie flummi. Ich bin Auszubildender (in der zweiten Ausbildung, erste erfolgreich abgeschlossen) und verdiene nun 535 € brutto (ca 426 netto). Nun hab ich da auch noch die ein oder andere Frage zu:


    1. Ist mit Einkommen das Netto oder das Brutto Einkommen gemeint und


    2. wird eine monatliche Sonderzahlung bsp. von den Eltern oder der Oma auch als Einkommen gewertet? Respektive kann ich das auch angeben, um auf das Mindesteinkommen zu kommen?


    Vielen Dank schon einmal im voraus


    Haeralith

  • Interessant für das Wohngeld ist nur das Nettoeinkommen, denn davon bestreitest du ja deinen Lebensunterhalt. Die Zahlungen von Eltern können auch geltend gemacht werden, schließlich stehen sie dir ja auch zur Verfügung;)

  • Was ich nicht verstehe:
    In den Wohngeldtabellen gibt es auch einen Einkommenswert von 0-230 Euro. Aber mit so wenig Einkommen ist es doch gar nicht möglich, Wohngeld zu beziehen oder?

  • ah ok...also in meinem Fall ist es so:


    Ich werde ab dem WS auf Grund eines Fachrichtungswechsels kein Bafög mehr bekommen.


    Miete:
    pauschal 292 Euro (da Wohnheim)


    Einnahmen:
    - ca. 350 Euro (Übungsleiter-Job) --> wird das angerechnet?
    - 184 Euro Kindegeld von meinen Eltern
    hinzu kommt noch Geld vom Babysitten (krieg ich allerdings bar) ca. 100 Euro und Geld vom Plasma Spenden (ca. 100 Euro).


    Was ist davon dann als anrechenbares Einkommen zu rechnen?
    Reicht das ganze aus, um Wohngeld zu bekommen?
    Und wie weise ich meine Einnahmen vom Plasma-Spenden und Babysitten nach?


    würde mich sehr über Antworten freuen

  • Hallo,


    von der ÜL-Pauschale werden bei Dir 178 € als Einkommen angerechnet. Insgesamt dürfte das ganze für Wohngeld ausriechen.


    Den nachweis mußt Du, falls das ganze als Bargeld abgewickelt wird, durch entsprechende Quittungen nachweisen.


    Gruß!

  • ok, vielen dank schonmal.


    Wie kommst du auf die 178 Euro beim ÜL-Job?


    Wenn ich jetzt in der Wohngeldtabelle schauen möchte, was ich ungefähr bekommen würde: welche Einnahmen muss ich da berücksichtigen?


    Also die 178 Euro vom Job, und auch Kindergeld und das Geld vom Plasmaspenden und Babysitten?


    Also mir ist klar, dass ich soviel Einnahman haben muss, dass ich meinem Lebensunterhalt bestreiten kann.
    Aber welcher Wert ist für die Berechnung bzw. für die Anwendung der Tabelle relevant?


    LG und Danke! :-)

  • Hallo,


    vergiß die Tabellen - die geben nur einen sehr groben Orientierungswert, der falsch sein dürfte, weil dort wichtige Parameter nicht berücksichtigt werden. Nutze lieber den Rechner unter wohngeldantrag.de .


    Zitat

    Wie kommst du auf die 178 Euro beim ÜL-Job?


    Du erzielst im Jahr 4.200 € daraus, wobei 2.100 € anrechnungsfrei sind. Macht 2.100 € : 12 = 175 €. Hatte versehentlich 178 € geschrieben.


    Gruß!

  • Hallo,


    vergiß die Tabellen - die geben nur einen sehr groben Orientierungswert, der falsch sein dürfte, weil dort wichtige Parameter nicht berücksichtigt werden. Nutze lieber den Rechner unter wohngeldantrag.de .


    Vielen lieben Dank für den Link zu diesem Rechner. Das werde ich auch gleich probieren und mal schauen wie viel ich bekommen kann. ich bin schon sehr gespannt, weil ich das überhaupt nicht einschätzen kann.

  • Doch, leider, leider werden beim Wohngeld auch Kleinbeträge angerechnet! Was mir nur Kopfzerbrechen bereit ist, das in unserem Wohngeldbescheid drinsteht, das wir melden müßten, wenn sich unsere Bruttoeinnahmen um mehr als 345,62 Euro erhöhen oder laut der Hinweise zur Wohngeldbewilligung um mehr als 15% erhöhen.
    Worauf bitte bezieht sich das auf das Monats- oder Jahreseinkommen?
    Dazu muß ich sagen, das ich momentan aufgrund meiner Kiddies Zuhause bin und einen Minijob mit einem Verdienst von 200 Euro mache. Nun habe ich vor ein paar Tagen ein Jobangebot als freie Mitarbeiterin bekommen, wo ich wirklich nicht den Wahnsinn an Kohle machen werde. So ca 50 bis 100 Euro! Weiß nicht was ich mahen soll! Denn wir sind zur Zeit wegen des Elternbeitrages vom Kindergarten darauf angewiesen Wohngeld zu bekommen. Ansonsten steht bei einem ganz normalen Verdienst von 400 Euro - zu dem Verdienst von meinem Mann gerechnet- ein Betreungsbeitrag von 131,- Euro in der Warteschleife.
    Meine Kleine Zuhause lassen kann ich nicht, weil man uns seitens des Kindergarten sagte, das die Betreuungssituation 2011 für Dreijährige schlecht aussieht- dank sei Ministerin von der Leyen!
    Kurz gesagt mein Minijob würde sich nicht rentieren!
    Kann mir vielleicht einer von euch sagen, ob ich überhaupt noch etwas hinzuverdienen kann und um welchen obskuren Betrag von 345,62 Euro es sich handelt?

  • Hallo,


    Zitat

    Doch, leider, leider werden beim Wohngeld auch Kleinbeträge angerechnet!


    Ich weiß nicht, auf was Du Dich mit dieser Aussage beziehst. Irgendetwas Gegenteiliges wurde hier doch nicht gesagt.


    Zitat

    Worauf bitte bezieht sich das auf das Monats- oder Jahreseinkommen?


    Auf das Monatseinkommen.


    Zitat

    um welchen obskuren Betrag von 345,62 Euro es sich handelt?


    Sobald sich Euer Monatseinkommen um diese Summe erhöht, wird das Wohngeld bereits vor einem eventuellen Fortsetzungsantrag neu berechnet und somit auch weniger Wohngeld gezahlt.


    Gruß!

  • Hi.
    Leider bezweifel ich, dass es ein Mindesteinkommen gibt, wie es hier immer behauptet wird.
    In den Verwaltungsvorschriften ist nie von Mindesteinkommen die Rede.
    Man muss laut 15.01 nur über dem Regelsatz von SGB XII (359 euro) liegen.
    Von dem Hinzurechnen der Miete und Nebenkosten ist dort nie die Rede.
    Wenn man darunter liegt, ist man auch nicht vom Wohngeld ausgeschlossen.
    Der Sachbearbeiter ist laut 15.01 nur angehalten genau die Einkommensverhältnisse zu prüfen.


    Hab ich die entscheindene Norm etwa übersehen?
    Hier mal ein Link zu der Vorschrift:
    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBS-36-20090429-KF01-A002.pdf


    lg hoschi

  • Hallo,


    Zitat

    In den Verwaltungsvorschriften ist nie von Mindesteinkommen die Rede.


    Es hat auch nie jemand behauptet, daß der Begriff "Mindesteinkommen" in den Gesetzen enthalten ist.


    Ansonsten steht eigentlich in der von Dir selbst zitierten VvO genau das, was Du hier bemängelst.


    Zitat

    (2) Zweifel an Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben können auch gegeben sein, wenn Aufwendungen des allgemeinen Lebensunterhalts zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, Aufwendungen für Wohnraum einschließlich der Heizkosten und sonstige Aufwendungen
    tatsächlich vorliegen bzw. diese den Umständen nach anzunehmen sind und Einnahmen in entsprechender Höhe nicht nachgewiesen werden.


    Können diese Zweifel nicht ausgeräumt werden, ist Wohngeld abzulehnen. Insofern stimmt Deine Aussage


    Zitat

    Wenn man darunter liegt, ist man auch nicht vom Wohngeld ausgeschlossen.
    Der Sachbearbeiter ist laut 15.01 nur angehalten genau die Einkommensverhältnisse zu prüfen.


    nicht.


    Gruß!