Jahrgangsabhängig?bin Student und bekomme mein kindergeld nicht!

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  • Hallo!
    ich habe da mal ne frage und bitte um etwas hilfe!?
    so...ich bin jetzt 26 jahre alt und bekomme seit meinem 25. lebensjahr kein kindergeld mehr:mad:.
    man hat es mir im letzten jahr, mit der begründung, das ich im jahre 83 geboren wurde und dadurch keinen anspruch mehr darauf habe:confused:, gestrichen.nu habe ich das auch geglaubt und mich nicht weiter darum gekümmert. heute habe ich von einem kommulitoren erfahren, das ich bis zum vollenden meines 26. lebensjahres anspruch auf das kindergeld habe!
    stimmt das?wenn ja, wie gehe ich bei dieser ganze sache vor und habe ich dann ein recht darauf, es rückwirkend zu bekommen?
    ach und bafög bekomme ich auch nicht mehr.hat es vielleicht damit etwas zu tun?


    also hoffe das sich damit jemand auskennt und würde mich um hilfe ziemlich freuen.


    gruß

  • Dass du kein Kindergeld mehr bekommst, ist richtig.


    Ab 2007 wurde das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Die Jahrgänge 1981 und 1982 hatten eine Übergangsregelung, so dass das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt wird.


    Dass du kein Bafög bekommst, hängt nicht vom Kindergeld ab. Das Kindergeld wirkt sich nicht auf BAföG aus. hast du möglicherweise die Regelstudienzeit überschritten, ist dein Einkommen/ das deiner Eltern zu hoch oder hast du Leistungsnachweise nicht abgeliefert?

  • Hallo


    dieses Thema ist auch für mich ganz Interessant. Ich bin 26 Jahre und Studentin, bekomme elternabhängiges Bafög trotz eigener Wohnung, habe bis letztes Jahr Juli Kindergeld bekommen, da ich mein Abitur auf der Abendschule nachgeholt habe um Studieren gehen zu. Ich habe dann im Oktober eine Zusage von der Hochschule bekommen (laut Immatrikulationsbescheinigung Studentin seid September 2008) und dann habe ich im November einen Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes gestellt, leider habe ich jetzt eine Ablehnung bekommen.


    Wie ist das mit der Übergangsregelung? Würde ich darauf Anspruch haben?


    Ich bin ja auch vom Jahrgang 1982 und würde mich sehr freuen wenn ich noch Kindergeld bekommen würde bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

  • Zitat


    Ab 2007 wurde das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Die Jahrgänge 1981 und 1982 hatten eine Übergangsregelung, so dass das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt wird.


    Sicher bekommst du noch Kindergeld, steht doch auch oben so. Wenn du Baujahr 1982 bist, dann bist du in der Übergangsregelung.;)

  • Vielen lieben Dank.


    Wie schreibe ich jetzt am besten den Widerspruch gegen meinen Bescheid das ich eigentlich nichts mehr bekomme, ohne wieder eine Ablehnung zu bekommen?


    Paragraphen dafür oder ähnliches?

  • Ich habs gefunden.


    Nur leider gilt diese Übergangsregelung nicht mehr für mich, da ich ein paar Monate zu spät geboren bin


    Übergangsregelung: Kindergeld erhalten die Berechtigten für:


    * Kinder, die bis einschl. 01.01.1982 geboren worden sind, längstens bis zum vollendeten 27. LJ
    * Kinder, die zwischen dem 02.01.1982 und dem 01.01.1983 geboren worden sind, längstens bis zum vollendeten 26. LJ
    * Kinder, die ab 02.01.1983 geboren worden sind, längstens bis zum vollendeten 25. LJ