Bis jetzt hab ich den Unterhalt für meinen Sohn freiwillig bezahlt ohne Unterhaltstitel, da ich genug verdient habe. bei meinem neuem job verdiene ich nur noch 1015 € dazu zahle ich noch einen Kredit von 160€ monatlich, also bin ich schon unter den 900€.
Das Amt will von mir das ich einen Unterhalstitel von 240€ erstelle. 158€ Mindestunterhalt zahlt das Amt, das könnte ich auch selbst bezahlen. Kann ich diese 158€ im Titel festlegen damit ich trotz meiner Zahlung nicht noch mehr schulden mache, die ich dann später noch nachzahlen muss?
unterhaltstitel wie hoch darf er sein
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Mit welchem Zweck will das Amt einen Unterhaltstitel durchsetzen, wenn doch klar ist, dass dein Selbstbehalt unterschritten wird? An deiner Stelle würde ich noch gar keinen Unterhaltstitel unterschreiben sondern erst einmal zu einem Anwalt gehen. Möglicherweise kannst du das auch noch im Rahmen der Beratungshilfe machen.
Infos: Beratungshilfe
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Ich denke das man davon ausgegangen ist das ich so dumm bin und einfach unterschreibe. Da mein Sohn in einem anderen Bundesland wohnt hab ich bei mir im Jugendamt noch nachgefragt und da wurde mir gesagt das ich (ich will ja sowieso zahlen) mir die Einwilligung schriftlich geben soll das ich nur die 158 € zahlen muss, also die summe die auch das amt zahlt und nicht erst nach dem ich den Unterhaltstitel unterschrieben hab. Was mir übrigens von anderem Jugendamt geraten wurde.
Ich versuche noch mal mit denen zu reden und wenn nichts hilft hoffe ich dass meine Rechtschutz Versicherung da mit macht.Danke für den tipp.
Arej
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Hallo Arej,
ich habe mich jetzt mal mit einer Fachfrau darüber unterhalten;)
Daraus würde ich dir raten, keinen Unterhaltstitel unterschreiben zu lassen. Ganz wichtig ist, dass du dem Amt und deiner Ex-Frau/ Freundin mitteilst, dass du den Unterhalt direkt an Sie überweist, und das schon zum 01.05.2009. Damit bleibt das Amt außen vor, vorerst. Dem Amt solltest du auch gleich vorschlagen, den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen, das kann auch in Raten erfolgen.
Dann solltest du die Reaktion abwarten und möglicherweise wird das ja durch die Kindesmutter vor Gericht gehen. Dort musst du natürlich auch mitteilen, warum du jetzt einen neuen Job hast, der dir weniger Geld einbringt und du kannst dazu verdonnert werden, eine weitere Tätigkeit aufzunehmen, um den Mindestunterhalt für das Kind zu sichern, sofern du nicht gerade in einem 4-Schicht System arbeitest.
Angenommen, du hättest jetzt einen Unterhaltstitel unterschrieben, so kann man diesen auch noch abändern, sofern sich das Einkommen um mindestens 10% verändert.