Kindergeld während Überbrückungszeit Zivi-Studium

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  • Guten Tag


    Ich habe derzeit ein kleines Problem oder mache vielleicht auch eins draus ;).
    Ich bin 21Jahre alt und derzeit Zivildienstleistender.
    Mein Dienstende ist der 30.April.
    Im Oktober beginnt mein Studium.
    Das sind 5 Monate die ich sozusagen "in der Luft hänge".
    Ich habe ein wenig auf der Seite geblättert und gelesen das ich nur maximal 4 Monate Kindergeld erhalten kann.
    Heißt das jetzt ich kann Kindergeld beantragen, bekomme es 4 Monate und den letten Monat nichtmehr und beantrage es dann für mein Studium neu?
    Oder bekomme ich es in der Übergangszeit überhauptnicht?


    Für mich ist das wichtig da ich bereits mit meiner Freundin zusammen wohne und wir das Geld benötigen.


    Ich sag scnonmal Danke im Voraus :)


    Grüße Toni

  • Du bekommst ja auch während des Zivis kein Kindergeld, daher wirst du auch während der Überbrückungszeit kein Kindergeld bekommen. Anders würde es laufen, wenn du Schüler gewesen bist (Anspruch besteht) und dann nach einer Übergangszeit zur Uni.

  • Vor dem Zivildienst habi ich mein Abi gemacht.
    dann musste ich den Dienst antreten und danach soll es gleich weiter gehen mit Studium...
    Also keine Chance Kindergeld zu bekommen während der Zeit bis zum Studium?
    Danke Toni :)

  • toniair, Dein posting ist zwar schon etwas her, aber noch ist ja kein Oktober. Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld von Mai bis August (4 Monate), dies ist die gesetzliche Überhangszeit gem. EStG für Kinder, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und sich in der Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungen oder zwischen gesetzlichem Dienst und Ausbildung stehen. Allerdings kannst Du im September ein Praktikum machen, das Dich auf Dein Studium vorbereitet. Das gilt dann als freiwillige Maßnahme zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Dann haben Deine Eltern auch im September Anspruch auf Kindergeld (Nachweis!).
    Übrigens verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld für Deine Eltern um die Zeit, in der Du Zivildienst abgeleistet hast. D.h. Anspruch besteht auch über Deinen 25. Geburtstag hinaus.
    Beachte allerdings, dass Du nicht mehr als 7.860 EUR p.a. verdienen darfst, dann entfällt der Anspruch auf Kindergeld gänzlich.


    Viele Grüße von der Steuereule

  • Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld von Mai bis August (4 Monate), dies ist die gesetzliche Überhangszeit gem. EStG für Kinder, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und sich in der Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungen oder zwischen gesetzlichem Dienst und Ausbildung stehen. Allerdings kannst Du im September ein Praktikum machen, das Dich auf Dein Studium vorbereitet. Das gilt dann als freiwillige Maßnahme zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Dann haben Deine Eltern auch im September Anspruch auf Kindergeld (Nachweis!).


    Wenn hier die Übergangszeit greifen soll, muss, nicht kann, im September eine Ausbildung beginnen.


    Den Kindergeldanspruch ab Mai kann man aber auch einfacher haben, nämlich als ausbildungsplatzsuchendes Kind (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG).
    Im Mai muss das Kind schriftlich erklären, dass es sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt um einen Studienplatz bemühen wird. Dann eine Kopie der Bewerbung und später die Studienbescheinigung bei der Familienkasse einreichen.
    PS: Die (anteilige) Einkommensgrenze darf natürlich nicht überschritten werden. Achtung: Das Entlassungsgeld wird mitgerechnet.