Liebe Leute,
bezüglich des Datenabgleichs mit dem Bundesamt für Steuern, will das Bafög- Amt mein Vermögen für die Bafög Jahre (2003 bis 2007) neu bescheinigt haben, der Hintergrund hierfür lautet:
„… das Bundesamt teilte mit, dass sie im Jahr 2003 Freistellungsaufträge in Höhe von 228€ in Anspruch genommen habe…“
Jetzt habe ich natürlich keinerlei Dokumente mehr aus diesem Jahr (ging noch zur Schule und fing dann im Herbst 2003 an zu studieren), aber ich weiß, dass ich einen Sparbrief hatte, den ich auch angegeben hab (ca. 5000€).
Freistellungsaufträge beziehen sich ja nur auf Zinserträge, und ich weiß absolut nicht, wie dieser Betrag sonst zustande gekommen ist?!
Hoffentlich können meine Banken darüber Auskunft geben?!
Nehmen wir mal an, die 228€ warn also Zinsen vom Sparbrief, aber die müssten doch eh mit angegeben sein, da ich ja die Kopie und den Betrag des Vermögens mit eingereicht hatte, und schließlich ist da ja ein fester Zinssatz.
Was passiert also, wenn ich jetzt mit 5228€ im Jahr 2003 über der Vermögensgrenze lag. Bußgelder, Strafen, Ausweisung?
Vllt kann mir jemand helfen oder mich zumindest beruhigen!
Grüße
Buddy