Hi, ich erhalte seit Oktober letzten Jahres Bafög. Nun hat meine Schwester eine Ausbildung angefangen und auf ihr Einkommen wird der Pauschalbetrag von 138,05€ angerechnet. Dieser deckt laut der Verwaltungsvorschrift zu §21 21.1.32 Betriebsausgaben, Werbungskosten, Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Aufwendungen für die soziale Sicherung (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.) ab.
Auch ist laut diesem Paragraphen auf Verlangen eine genaue Berechnung des Einkommens möglich. Und um diese geht es mir.
Da meine Schwester täglich 20km (eine Strecke - wird auch nur berechnet) zur Arbeit fährt, hat sie schon alleine Werbungskosten von über 100€. Leider konnte ich nicht in Erfahrung bringen, was bei der genauen Berechnung noch mit einbezogen wird. Nach meinem Denken müssten auch hier die (diesmla genauen) Aufwendungen für die soziale Sicherung mitbrechnet werden. Meine BaföG-Bearbeiterin meinte aber, es werden bei der genauen Berechnung nur die Werbungskosten berücksichtigt, was ich mir aber net vorstellen kann.
Kann mir da einer von euch helfen?
Gruß
Florian