ich bin 49J., selbständig und möchte ab Sept. nebenberuflich ein Studium zum Heilpraktiker beginnen. Ich habe bis Ende des Jahres Zuschuss ((Krankenkasse) vom Arbeitsamt.
Nein, weil BAföG nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gezahlt wird. Dieser Zeitraum verlängert sich bspw. um die Zeit der Kindeserziehung (Kinder bis 10 Jahren).