Hallo!
Meine Tochter wurde kurz zu Beginn des 4. Semesters krank und es ist bis jetzt noch nicht abzusehen, wann sie wieder gesund ist. 3 Monate bekam sie BaFög gezahlt und jetzt soll sie den 4. Monat ihrer Erkrankung zurückzahlen. Sie unterbricht nur ihr Studium, so lange sie krank ist. Ist diese Rückforderung und die wahrscheinliche Zahlungseinstellung vom BaFög überhaupt rechtens?
Viele Grüße vom Fisch.
Rückzahlung bei Krankheit?
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Ja, die Einstellung und die Rückzahlung ist rechtens. Nach drei Monaten wird nichts mehr gezahlt, sie kann stattdessen Arbeitslosengeld II beantragen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/
Klausi