Rückzahlung - Offenbarungseid ??

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  • Hallo,


    ich möchte gerne wissen, wie hart die Rückzahlungsmodalitäten für Meister-BaföG sind ?????????



    Wenn ein Bezieher von Meister-BaföG nach Ablauf der Karenzzeit von soweit ich weiß 2 Jahren nach Abschluß der Weiterbildung keine Arbeit findet, inwieweit wird dann:


    - privates Vermögen von der kfW-Bank angerechnet ???


    - was zählt alles als privates Vermögen ???


    - schickt die kfW-Bank dann einen Gerichtsvollzieher vorbei, weil die dann mit aller Gewalt auf rückzuzahlende Euro bestehen ???


    - reicht der kfW-Bank ein Nachweis darüber, wieviel man im aktuellen Job verdient, wenn der Verdienst gering ist und man knapp über dem Sozialhilfesatz liegt ????


    - was ist, wenn man nur etwa 900 Euro Netto-Verdienst zum Leben hat ???



    Bei Banken muss man doch heute vorsichtig sein, wie wertet die kfW-Bank die finanzielle Situation von Geförderten ???



    Wer kann mir weiterhelfen und gegebenenfalls über Fallentscheidungen mit Quellenangaben informieren ???



    Über Hilfe bin ich sehr dankbar ...................

  • Und der Stundungsantrag hat bei einem Verdienst unter 960 Euro garantiert immer Wirkung ? Wie sehen die genauen Regelungen aus ? ...Wo kann ich mich genauer informieren ? Bei der Bank doch sicherlich nicht, oder ? Ich meine wo kann ich mich unabhängig von der Bank weiter informieren über die genauen Rückzahlungsmodalitäten ?



    MfG ......... und schönen Dank erstmal.

  • Also was den Antrag beu der kfw betrifft da werden wohl die derzeitigen finanziellen verhältnisse nicht geprüft, da ich alg 2 empfängerin bin und auch den kredit bewilligt bekommen habe,rückzahlen mußt du den wie bei jeder anderen Bank auch soweit i weiß in monatsraten a 128€

  • Pikary schrieb:

    Ich würde mich bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung erkundigen, also dort, wo Du Meister-Bafög beantragt hast;)



    Hallo


    die werden nicht wirklich weiterhelfen können, denn der Darlehensvertrag mit der KFW Bank fällt unter das Bankgeheimnis. Am besten der KFW schriftlich die Situation schildern und nach Stundungsmöglichkeiten fragen. Die sollte es schon geben, dürften aber nur mit der Bank verhandelbar sein.


    Gruss Andy