Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie hart die Rückzahlungsmodalitäten für Meister-BaföG sind ?????????
Wenn ein Bezieher von Meister-BaföG nach Ablauf der Karenzzeit von soweit ich weiß 2 Jahren nach Abschluß der Weiterbildung keine Arbeit findet, inwieweit wird dann:
- privates Vermögen von der kfW-Bank angerechnet ???
- was zählt alles als privates Vermögen ???
- schickt die kfW-Bank dann einen Gerichtsvollzieher vorbei, weil die dann mit aller Gewalt auf rückzuzahlende Euro bestehen ???
- reicht der kfW-Bank ein Nachweis darüber, wieviel man im aktuellen Job verdient, wenn der Verdienst gering ist und man knapp über dem Sozialhilfesatz liegt ????
- was ist, wenn man nur etwa 900 Euro Netto-Verdienst zum Leben hat ???
Bei Banken muss man doch heute vorsichtig sein, wie wertet die kfW-Bank die finanzielle Situation von Geförderten ???
Wer kann mir weiterhelfen und gegebenenfalls über Fallentscheidungen mit Quellenangaben informieren ???
Über Hilfe bin ich sehr dankbar ...................