Guten Tag,
Ich mache im nächsten Jahr mein Abi und möchte dann gerne ein Studium anfangen. Mein Problem ist nur, dass ich vermutlich auf Bafög angewiesen wäre.
Krankheitsbedingt musste ich vor einigen Jahren die Schule unterbrechen. Da meine Eltern geschieden leben, weigerte sich mein Vater daraufhin Unterhalt zu zahlen und klagte. Nachdem die Klage am Amtsgericht abgewiesen wurde ging es zum Oberlandesgericht. Hier schlug die Richterin einen Vergleich vor der eine einmalige Zahlung vorsah.
Das ist nun fünf Jahre her und ich bin mittlerweile 24. Die Frage dir mir aber nun ein wenig Sorge macht ist wie weit das Bafögamt mir nun Steine in den Weg legen wird aufgrund dieses Vergleichen. Habe ich dadurch alle Ansprüche verwirkt oder habe ich Chance auf eine elternunabhängige Förderung?
Danke,
Lexus