Frage zur Berechnung des Einkommens bei Scheidung

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  • Hallo,
    folgender Sachverhalt:
    Ich werde bald anfangen zu studieren.
    * Meine Eltern sind geschieden und unverheiratet.
    * Mein Vater zahlt Unterhalt an meine Mutter die erwerbslos ist.
    * Ich bekommen einen Unterhalt von 312 € + Kindergeld
    * Mein Vater verdient etwa 3600 € Brutto im Monat ohne Sonderleistungen wie 13. Monatsgehalt.


    Normalerweise würde ich sagen, ok, mein Vater verdient ja genug Kohle also kein Anspruch auf Bafög.
    Allerdings bleibt ihm von den 3600 € wegen Unterhalt an mich und an meine Mutter (etwa 600 €), dem hohen Steuersatz und seiner Miete und Nebenkosten kaum etwas übrig.
    Wird dies auf spezieller Weise bei der Einkommensberechnung im Sinne des Bafög beachtet? Oder bleiben die Dinge wie Grund freibetrag (1040€) gleich? Weil er muss ja quasi dann für 3 Mieten aufkommen. Seine, die meiner Mutter und teilweise auch meine. Was meint ihr? Ich würde es nämlich unfair finden wenn die Scheidung und die daraus folgenden Kosten beim Bafög nicht berücksichtigt werden.


    Bei Gegenfragen stehe ich euch sehr gerne zur Verfügung.
    Freue mich über jede Meinung!


    MfG debugging

  • Jedem Elternteil bleibt ein Grundfreibetrag von 1.040 € übrig. Der Unterhalt, der dir gezahlt wird, fließt ja in die Berechnung rein. Es wird ein Bedarf ermittelt, der von deinen Eltern und vom BAföG Amt zu decken ist.


    Die Kosten für Miete und Nebenkosten werden bei der Ermittlung des Einkommens nicht berücksichtigt.