Berufskolleg-u. Elterneinkommen BAföG

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  • Guten Abend miteinander,
    mein Sohn besucht z.Zt. (nach der Realschule) ein Berufskolleg (Abitur und Berufsausbildung),sein Vater zahlt Unterhalt, er wohnt bei mir (Mutter).
    Laut BAföG-Bescheid müsse der Vater 212 € zahlen, der Vater schreibt, er zahle schon genug Unterhalt.
    Nun habe ich in dem B... Gesetz gelesen (§11) das bei dem Besuch eines Kollegs Elterneinkommen nicht angerechnet wird.
    Trifft dies bei meinem Sohn dann auch zu?
    Hat das Amt vielleicht einen Fehler gemacht??


    Über eine klärende-hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Butterblume:confused:

  • nein das Amt hat keinen Fehler gemacht. Berufskolleg ist kein Kolleg im Sinne des Gesetzes sondern eine Berufsfachschule deren Besuch eine abgeschlossene Ausbildung nicht voraussetzt. Daher 212 € Höchstbetrag und Anrechnung des Elterneinkommens.


    Was zahlt denn der Vater und wie alt ist der Sohn ??


    Gruss Andy

  • Hallo Andy,
    danke für die schnelle Antwort, jedoch habe ich im Geesetzestext keinerlei Unterscheidung gelesen, denn der Junge (volljährig + 331 € Unterhalt + Kdgeld - priv. Krankenvers. - Taschengeld) macht sein Vollabitur plus eine Ausbildung.
    Würde er nur eine Ausbildung machen bekäme er Geld von der Ausbildungsstätte.
    Erschwerend kommt hinzu dass ich ihn, da Bus und Bahn oft Verspätung haben, zur Schule fahren muss. Er nimmt die 1. mögl. Verbindung u. die Lehrer mahnen dass er pünktlicher sein soll.
    Die Alternative an den Schulort zu ziehen ist nicht finanzierbar.


    Gruß
    Butterblume

  • wenn die Schule so schwer erreichbar ist könnte er ggf. einen Anspruch auf auswärtige Unterrbringung haben. Da er jedoch volljährig ist sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und der Vater zahlt ja schon mehr als den derzeitigen Höchstsatz vom BAföG . Damit und dem Kindergeld plus Deinen Unterhaltsleistungen muss er durchkommen.

  • Hallo Andy,
    weshalb bekommen dann seine Freunde, die daheim wohnen, verpflegt und ernährt ect. werden diese 212 €?
    Hier zahlen doch auch beide Eltern quasi Unterhalt, jedoch nur mit dem Unterschied dass diese nicht geschieden sind.
    Ich war der Auffassung, jedenfalls bislang, dass BAfÖG dazu da ist eine Berufsausbildung zu fördern und nicht in Konkurrenz tritt mit dem Unterhalt den ich für meinen Sohn bekomme. Mein Einkommen ist zu gering als dass ich zu den Kosten herangezogen werden kann. Trotzdem zahle ich alles zusätzlich, ganz egal ob ich dafür Schulden machen muss.
    Ich muss wohl verrückt gewesen sein ihn zu ermuntern eine Berufsausbildung mit dem Abitur zu machen, hätte nie gedacht dass es solch eine(in meinen Augen) finanzielle Ungleichbehandlung gibt.


    Gruß von einer frustrierten Butterblume,
    die sieht das Kinder aus gescheiterten Ehen wieder schlechter dastehen.