Wohngeldanspruch ohne Einkommen, aber mit Spareinlagen?

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  • Guten Abend,


    mal angenommen, Studentin Y lebt mit Student X zusammen als Paar in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.
    Y bekommt Unterhalt ihrer Eltern in Höhe von 490 Euro, X hat keine laufenden Einkünfte, jedoch Spareinlagen in Höhe von c. 6000 Euro.
    Y hat für sich alleine keinen Anspruch auf Wohngeld, X aber schon und beantragt dieses.
    Die Kaltmiete beträgt 275,-, die Nebenkosten ohne Heizung 80,-.
    Die Wohngeldstelle rechnet nun folgendermaßen:
    Das Sparguthaben von 6000,- wird durch den errechneten monatlichen Bedarf des X von 610,- geteilt.
    X wäre davon theoretisch c. 10 Monate in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
    Die Miete wird mit 50% berücksichtigt, da sie von zwei Personen bestritten wird.
    Das monatliche Einkommen der Y wird nicht berücksichtigt.
    Ergebnis: Ein Wohngeldanspruch des X von 19,-.


    Ist dies so korrekt?


    Meine eigene Rechnung sähe folgendermaßen aus:
    Y und X werden laut Gesetz als Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet und zusammen veranlagt.
    Berücksichtigt wird das monatliche Einkommen der Y in Form von Unterhaltszahlungen, Höhe 490,-.
    Davon wird der monatliche Bedarf für zwei Personen, also der Einfachheit halber mal 1220,- ( oder entsprechend weniger, da man zu zweit günstiger lebt ), subtrahiert.
    Mit der errechneten Differenz teilt man wiederum das Sparguthaben des X, woraus sich dann der Bewilligungszeitraum des Wohngeldes ergibt.
    Sinn und Zweck ist es hier, herauszufinden, ob der potentiell Wohngeldberechtigte in den nächsten Monaten überhaupt nachvollziehbar seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte, oder ob er doch noch andere, nicht angegebene Einkommensquellen zur Verfügung hat.
    Sinn und Zweck soll es nicht sein, die Spareinlagen in der Rechnung einfach in der Höhe des jeweiligen Bedarfes zu belasten, denn so wäre man als Besitzer von Spareinlagen ja grundsätzlich so gut wie ausgeschlossen vom Wohngeld
    Ergebnis bei dieser zweiten Rechnung nach Wohngeldrechner:
    176,-


    Welche Sichtweise ist korrekt? Ich vermute, so hundert pro richtig ist keine von beiden, aber vielleicht weiß ja jemand genaueres?
    Stöbere schon seit Tagen immer mal wieder im Netz, aber eine Lösung hab ich nicht gefunden.
    Jedenfalls herzlichen Dank an alle, die sich den Roman angetan haben:)


    Gruß,
    Masi

  • OK, ich antworte mir mal selber, hab es mittlerweile herausfinden können.
    Leider ist es im Falle von Vermögen so, dass für die Berechnung der Wohngeldhöhe das Mindesteinkommen angesetzt wird, welches sich nach folgender Formel berechnet:


    351 Euro + Warmmiete + Strom + Krankenversicherung


    Das Ergebnis wird dann als fiktives Einkommen angerechnet.
    X und Y bilden allerdings eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, so dass dieses fiktive Einkommen des X, das Einkommen der Y, sowie die volle Miete zu berücksichtigen sind.


    Macht was draus:)