Hallo zusammen,
kürzlich erhielt ich einen Rückzahlungsbescheid und bin darüber verwundert. Seinerzeit wollte ich Bafög beantragen, mein Vater aber weigerte sich, seine Einkünfte offenzulegen, weshalb die Sache letztendlich über Anwälte geklärt wurde.
Ich habe schließlich sog. „Vorausleistungen“ erhalten. Diese haben sich aus dem Unterhaltsanspruch berechnet, den ich meinem Vater gegenüber geltend machen konnte, er mir aber zu zahlen verweigerte. Somit ging dieser Anspruch auf den Staat über und ich erhielt eben diese Vorausleistungen. Ich meine mich zu erinnern, dass mein Anwalt mir damals versicherte, dass ich nichts zurückzahlen müsse.
Nun habe ich heute mit dem Bundesverwaltungsamt telefoniert, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen könnte. Dann muss das Amt bei meinem zuständigen Studentenwerk überprüfen, ob „die alles getan haben“, um das Geld von meinem Vater zurückzuholen. Ist das nicht der Fall, müsse ich nichts bezahlen. Ist das aber der Fall und bei ihm ist bzw. war nichts zu holen, müsse ich bezahlen.
Nun weiß ich, dass er damals im Verfahren Privatinsolvenz angemeldet hat. Heißt das nun, dass nichts zu holen war und ich für die Leistungen, die er mir in Form von Unterhalt hätte erbringen müssen, selbst aufkommen muss? Ich finde das völlig absurd… Da es sich um das Geld, das ich bekommen habe ja gar nicht im Bafög im eigentlichen Sinne handelte..
Ich danke euch herzlich vorab und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Die Anwaltsgeschichte ist im übrigen knapp 10 Jahre her, ich möchte dort also nicht „einfach mal fragen“.
Viele Grüße,
Bettina