Rückzahlung von Vorausleistungen durch Insolvenz?

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  • Hallo zusammen,


    kürzlich erhielt ich einen Rückzahlungsbescheid und bin darüber verwundert. Seinerzeit wollte ich Bafög beantragen, mein Vater aber weigerte sich, seine Einkünfte offenzulegen, weshalb die Sache letztendlich über Anwälte geklärt wurde.
    Ich habe schließlich sog. „Vorausleistungen“ erhalten. Diese haben sich aus dem Unterhaltsanspruch berechnet, den ich meinem Vater gegenüber geltend machen konnte, er mir aber zu zahlen verweigerte. Somit ging dieser Anspruch auf den Staat über und ich erhielt eben diese Vorausleistungen. Ich meine mich zu erinnern, dass mein Anwalt mir damals versicherte, dass ich nichts zurückzahlen müsse.
    Nun habe ich heute mit dem Bundesverwaltungsamt telefoniert, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen könnte. Dann muss das Amt bei meinem zuständigen Studentenwerk überprüfen, ob „die alles getan haben“, um das Geld von meinem Vater zurückzuholen. Ist das nicht der Fall, müsse ich nichts bezahlen. Ist das aber der Fall und bei ihm ist bzw. war nichts zu holen, müsse ich bezahlen.
    Nun weiß ich, dass er damals im Verfahren Privatinsolvenz angemeldet hat. Heißt das nun, dass nichts zu holen war und ich für die Leistungen, die er mir in Form von Unterhalt hätte erbringen müssen, selbst aufkommen muss? Ich finde das völlig absurd… Da es sich um das Geld, das ich bekommen habe ja gar nicht im Bafög im eigentlichen Sinne handelte..


    Ich danke euch herzlich vorab und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Die Anwaltsgeschichte ist im übrigen knapp 10 Jahre her, ich möchte dort also nicht „einfach mal fragen“.


    Viele Grüße,

    Bettina

  • Ich kann zu deiner Frage leider nichts sagen, habe aber folgenden Gedanken:

    Wenn dein Vater damals nicht leistungsfähig war, hättest du ja Bafög Höchstsatz bekommen müssen.

    Insofern sollte sich das irgendwie ausgleichen mit den Vorausleistungen, oder?

    Dazu würde ich beim Bafögamt mal genau nachfragen.


    Woraus ergab sich dein Unterhaltsanspruch, den du d"einem Vater gegenüber geltend machen konntest", wenn er nichts offengelegt hat?

  • Hi! Lieben Dank für deine Antwort. Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich da schon damals kaum durchgestiegen bin und das heute noch weniger tue. Ich habe auf jeden Fall nicht den Höchstsatz bekommen, sondern 357€. Soweit ich mich erinnere, hat er dann doch etwas offengelegt und meine Eltern haben dann „genug verdient“, um mir mein Studium zu finanzieren. Er hätte mir 357€ monatlich zukommen lassen müssen, das war der Unterhalt, den ich dann als Vorausleistung bekommen habe.

  • Ich habe von 2012 bis 2014 357€ monatlich bekommen und das war der Betrag, den mir mein Vater laut Rechnung vom Bafög Amt als Unterhalt für mein Studium hätte zukommen lassen müssen, sich aber geweigert hat. Daher hab ich das als Vorausleistung bekommen. Und das war meines Wissens nach KEIN Bafög im eigentlichen Sinne.. kann man mir folgen? 🤔 von meiner Mutter hab ich einen ähnlichen Betrag bekommen. Auch der, der mir laut deren Rechnung zustand.
    insgesamt soll ich nun knapp 3700€ zurückzahlen.

  • Ok, dann sieht es wohl so aus, dass du gar kein Bafög im eigentlichen Sinne bekommen hast und deine Eltern dich komplett hätten finanzieren müssen. Nun hat das dein Vater aber nicht getan und daher hast du Vorausleistung bekommen. Diese müssten sie von deinem Vater zurückfordern. Das sollen sie dir erst mal nachweisen, dass sie das getan haben.

    Also: Widerspruch.


    War dein Vater tatsächlich nicht leistungsfähig, müsste die Vorausleistung rein logisch in normales Bafög umgewandelt werden.

    Davon müsstest du dann einen Teil zurückzahlen. Aber das müssten sie dir erst mal konkret vorrechnen.