Hallo in die Runde,
ich möchte ab Januar 2023 und evtl. 2024 ein bzw. zwei Sabbathjahre einlegen. Dazu werde ich meine Arbeitsstelle kündigen und bin dann erwerbslos aber nicht arbeitssuchend. Leben werde ich in dieser Zeit von meinen Rücklagen, ein Einkommen (ausser dem Kindergeld für 2 studierende Kinder) habe ich dann nicht mehr. Sind meine Kinder ab Januar 2023 bafögbezugsberechtigt (mit Antrag auf Einkommensaktualisierung für 2023)? Darf das Bafög Amt einen Antrag auf Einkommensaktualisierung ablehnen?
Könnte das Bafögamt aus meinem Vermögen eine Art fikitives Jahreseinkommen berechnen und wenn ja, wie?
Danke schonmal vorab.