BaföG Anspruch, wenn die Eltern im Sabbathjahr sind

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  • Hallo in die Runde,

    ich möchte ab Januar 2023 und evtl. 2024 ein bzw. zwei Sabbathjahre einlegen. Dazu werde ich meine Arbeitsstelle kündigen und bin dann erwerbslos aber nicht arbeitssuchend. Leben werde ich in dieser Zeit von meinen Rücklagen, ein Einkommen (ausser dem Kindergeld für 2 studierende Kinder) habe ich dann nicht mehr. Sind meine Kinder ab Januar 2023 bafögbezugsberechtigt (mit Antrag auf Einkommensaktualisierung für 2023)? Darf das Bafög Amt einen Antrag auf Einkommensaktualisierung ablehnen?

    Könnte das Bafögamt aus meinem Vermögen eine Art fikitives Jahreseinkommen berechnen und wenn ja, wie?

    Danke schonmal vorab.

  • Sind meine Kinder ab Januar 2023 bafögbezugsberechtigt (mit Antrag auf Einkommensaktualisierung für 2023)?


    Ich würde sagen, ja.


    Darf das Bafög Amt einen Antrag auf Einkommensaktualisierung ablehnen?


    Nein.


    Könnte das Bafögamt aus meinem Vermögen eine Art fikitives Jahreseinkommen berechnen


    Nein.


    Deine Kinder sind volljährig, daher nicht mehr privilegiert und du damit auch nicht mehr zu gesteigerter Erwerbstätigkeit verpflichtet.

    Meine Laienmeinung.

  • Danke für Deine Einschätzung. Es gibt im Unterhaltsrecht noch den Begriff der Erwerbsobliegenheit zur Sicherstellung des Kindesunterhalts. Ich weiss nicht, ob dieser Begriff auch beim BaföG greift?

  • Kindesunterhalt hat mit Bafög nichts zu tun.

    Das rechnet sich völlig getrennt.

    Das Bafög Amt wird nur aktiv (gegen die Eltern), wenn diese ihre Mitwirkungspflicht (bzgl. einreichen von Unterlagen etc.) verweigern.

    Was du beschaffen solltest, wären "möglichst amtlich wirkende Dokumente" deines Arbeitgebers bzgl. des Sabbatjahres, für den Aktualisierungsantrag. Den musst du ja begründen.


    Meine Laienmeinung.