Anspruch Bafög-Nachzahlung

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  • Hallo liebe alle,


    Ich Versuche mich kurz zu fassen:

    In diesem Semester (fs6) erhielt ich ca.100€ weniger BAföG je Monat als im fs1-4. Das fs5 war ein praktisches Semester. Das fs6 wieder ein theoretisches. Als ich die verminderte Zahlung bemerkte (im Juni) wendete ich mich diesbezüglich und mit der Frage danach warum Formblatt 9 in diesem Semester nicht ausreicht, an meine zuständige Sachbearbeiterin. Auf zweitere Frage wurden eingegangen. Erstere scheinbar übersehen oder ignoriert. Durch die direkte Beantwortung der zweiten Frage bemerkte ich meinen Fehler der Mitteilung über die Veränderung der Einkommensart beim Wechsel von fs5 zu fs6 an das Studierendenwerk-st. Mein Bedarf hat sich dabei im Vergleich zur bisherigen Studienzeit nicht verändert; Einkommen und Vermögen sind gleich geblieben bzw. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Freibeträge. Meines Erachtens nach besteht ein Anspruch meinerseits auf eine Nachzahlung der insgesamt ca.600€, wenn diese Annahme meinerseits nicht durch das schuldhafte ausbleiben meiner Veränderungsmitteilung negiert wird. Wie seht ihr die Sache? Habe ich einen Anspruch auf diese mögliche Nachzahlung oder schneide ich mir eventuell ins eigene Fleisch, da ich die Veränderung der Einkommensart nicht "unverzüglich" (jedoch im Bewilligungszeitraum) angegeben habe? Viele Grüße