Guten Tag, ich werde voraussichtlich 3500€ Einkommensteuer für das Jahr 2021 nachzahlen müssen, für das jetzige Jahr habe ich noch nicht gerechnet. Mit den ganzen Fristverlängerungen der Bundesregierung, für die Abgabe der Steuererklärung, würde ich mit Steuerberater erst 2023 die Steuererklärung abgeben müssen.
Nun frage ich mich, ob diese Einkommenssteuerlast von meinem den anrechnungsfreien Betrag übersteigenden Jahreseinkommen abziehbar wäre, wenn der Bescheid vom Finanzamt erst 2023 festgesetzt werden würde? Oder soll ich es so machen, das ich es dieses Jahr noch mache und erst einmal den BAföG Antrag für einen kürzeren Zeitraum stellen?
Da ich laut meines Amts nur jetzt Antrag auf elternabhängiges BAföG stellen kann, mir aber laut Zivilrecht eigentlich elternunabhängige Förderung zustehen würde, da ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe und auch schon zwei Jahre erwerbstätig war und 120% des BAföG Höchstsatzes auch immer verdiente frag ich mich nun, wie sich das jetzt verhält? Mindert das jetzt dann doch indirekt meine zu zahlende Einkommenssteuerlast, weil ich es ja dann so aufgrund meines durch die Steuerzahlung geminderten Jahreseinkommens wieder erstattet bekommen würde eben durch eine höhere BAföG Zahlung?
Freundliche Grüße
Alex