Schüler Bafög mit eigener Wohnung im Ort der Eltern

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  • Hallo Zusammen,


    unsere Tochter wohnt in einer Wohnung mit Ihrem Freund in der gleichen Stadt wie wir Eltern und auch die Schule ist in dieser Stadt. Für das 11. Schuljahr bekommt Sie Bafög da auch viel Pflichtpraktikum während des Schuljahres stattfindet. Das 12. Schuljahr ist ausschließlich Schulbetrieb vorgesehen weshalb es nun so aussieht als ob das Bafög da nicht weiter gezahlt wird, es wird davon ausgegangen das sie ja wieder bei uns einziehen könnte. Das ist doch aber Absurd, welches Kind wird denn nach Auszug wegen Schulbildung wieder bei den Eltern einziehen?


    Wie ist dort die Genaue Rechtslage und was kann es für Gründe geben das nun doch noch Bafög für das 12. Schuljahr gezahlt wird?


    Danke für eure Zeit und Antworten

    Richarde

  • Ich kenne mich damit nicht aus, frage mich aber, was das eine (Pflichtpraktikum) mit dem anderen (eigene Wohnung) zu tun haben sollte.


    Meines Wissens müssen Eltern oder die Allgemeinheit (Bafög) einem minderjährigen Kind keine eigene Wohnung finanzieren.

  • Für das Praktikum gibt es BAföG, da das Kind nicht zu Hause wohnt, ab Klasse 12 wird wieder auf § 2 Abs. 1 a BAföG abgestellt.

    Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ein allgemeinbildender Abschluss nicht gefördert werden.

  • Eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder nur ein zusammenwohnen der Partner.

    Nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird, wie die Heirat, berücksichtigt.


    Und da der TE von "Freund" spricht, ist der Azubi weder verheiratet noch lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen.