Frage zum Bescheid

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  • Hallo , ich hoffe mir kann hier jemand vielleicht weiter helfen .

    Meine Tochter (17) hat Schülerbafög beantragt.

    Sie besucht die 11 Klasse .

    Ihr Vater und ich leben getrennt.

    Unterhalt bekommt sie vom Vater nicht da dieser laut Jugendamt nicht zahlen kann .

    Am Freitag haben wir den Antragsbescheid bekommen . Dem Vater werden 72 ,73 Euro anzurechnendes Einkommen bei einem Einkommen Jährlich von 23.275,29 Euro angerechnet .Muss nun ihr Vater diese 72 Euro zahlen ? Laut Jugendamt ist dies ja nicht möglich . Danke schon mal!

  • Nein.

    Unterhalt und Bafög sind zwei verschiedene Dinge.

    Zur korrekten Berechnung des Bafögs wird ein "fiktiver" Wert für den Vater angenommen.

    Was der Vater wirklich zu zahlen hat, muss eine separate Unterhaltsberechnung zeigen.

    Euler : Welcher fiktive Betrag soll denn das Amt genommen haben?


    Ich gehe davon aus, dass dem BAföG Amt die entsprechenden Einkommensnachweise des Vaters vorliegen und ein anzurechnender Betrag ermittelt wurde.


    Die Unterhaltsberechnung vom Jugendamt ist schließlich was ganz anderes.

  • Ich habe mich schlecht ausgedrückt.

    Es werden natürlich die realen Einkommensnachweise des Vaters verwendet und damit der Bafögbetrag berechnet.

    Allerdings ist der sich ergebende anzurechnende Betrag eben nicht der Betrag, den der Vater zu zahlen hat.

    Der anzurechnende Betrag ist eine reine Rechengröße zur Ermittlung des Bafögs. Darum nannte ich ihn "fiktiv".