Hallo zusammen,
in verschiedenen Foren wurde erklärt, dass man Schüler-Bafög auch bei Abbruch nicht zurückzahlen muss.
In der Zusatzerklärung im Rahmen des Antrags steht aber wörtlich:
ZitatIch verpflichte mich, den Abbruch der Ausbildung / Schule unverzüglich bei Amt für Ausbildungsförderung anzuzeigen.
Ab Abbruch der Ausbildung steht mir kein BAföG mehr zu. Bereits ausgezahlte Beträge muss ich zurückzahlen. Eine Mitteilung des Abbruchs durch die Schule reicht nicht aus!
Von der Formulierung her könnte das meiner Meinung nach 2 Dinge bedeuten:
a) Wenn ich abbreche muss ich alle bisher geleisteten Zahlungen zurückzahlen
b) Wenn ich abbreche, muss ich nur "fälschlicherweise" weiter gezahlte Beträge zurückzahlen
Was ist nun der Fall?
Zur Einordnung:
ich mache mein Fachabi am Bergischen Berufskolleg Wuppertal in der Abendschule nach und habe dafür die BAföG-Leistung beantragt.
Was also wenn ich nun abbrechen sollte, bevor ich das Ziel erreiche?
Vielen Dank für die Hilfe und sorry, falls die Frage schon gestellt wurde, dann habe ich es lediglich nicht gefunden.