BAB - Mutter verweigert Auskunft

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  • Guten Tag!


    Ich unterstütze einen jungen Mann (20 Jahre) bei seinen ersten selbstständigen Schritten und bitte hier um Rat.


    Er hat eine Ausbildungsstelle als Lagerfacharbeiter gefunden und außerdem eine kleine 1 Zimmer Wohnung.


    Es wurde ein Antrag auf BAB gestellt und soweit auch alles ausgefüllt. Einzig die Auskunft der Mutter (ein Vater ist unbekannt) über ihre Einnahmen aus dem letzten Jahr gilt es, auszufüllen. Da die Mutter psychisch sehr labil ist und nur unregelmäßig arbeitet, außerdem ihrem Sohn reichlich Steine in den Weg legt, weigert sie sich oder schafft es nicht, ihre Verpflichtung zur Mitwirkung zu erfüllen.


    Ganz wunderbar wäre nun aber zusätzlich zu der Ausbildungsvergütung noch die BAB. Ob er das Kindergeld von seiner komischen Mutter bekommen wird ist fraglich.


    Gibt es irgendwo ein Formular, dass die Mutter (in einer guten Minute) unterzeichnen kann, in dem sie quasi angibt, keine Einkünfte (was auch stimmt, nur eben nicht mehr belegt werden kann, weil die Unterlagen in diesem Messihaushalt verschwunden sind) im vergangenen Jahr gehabt zu haben?


    Oder gibt es sonstige Möglichkeiten, die Angaben der Mutter der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen?


    Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis!

    Mit Gruß

  • Hallo,

    es ist löblich, wenn Du

    Guten Tag!


    Ich unterstütze einen jungen Mann (20 Jahre) bei seinen ersten selbstständigen Schritten und bitte hier um Rat.

    ...


    Allerdings schreibts du auch, dass der Antrag gestellt wurde.

    Die Erklärung zum Einkommen der Eltern/ des Elternteiles hatte früher auf der letzten Seite ein Formularfeld

    ....

    Gibt es irgendwo ein Formular, dass die Mutter (in einer guten Minute) unterzeichnen kann, in dem sie quasi angibt, keine Einkünfte (was auch stimmt, nur eben nicht mehr belegt werden kann, weil die Unterlagen in diesem Messihaushalt verschwunden sind) im vergangenen Jahr gehabt zu haben?

    ....


    welches deiner Frage entspricht.


    dms

    PS: nur als Hinweis, die gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß sein

    PSS: soweit die Mutter von ALG II gelebt hat, ließe sich doch ein Nachweis über das Jobcenter besorgen, dass das ganze Jahr ALG II bezogen wurde

  • Vielen Dank für die nette Antwort.


    Ja, der Antrag wurde von dem jungen Mann bereits vor Wochen selbstständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt.

    Aber genau das Formularfeld im Formular 3 (Angaben zum Einkommen eines Elternteils) wird von der Mutter einfach nicht unterzeichnet.


    Nachdem ich jetzt selber mit der Arbeitsagentur telefoniert habe, haben wir einen formlosen Antrag auf "Amtsbeihilfe" gestellt. Dieser ist nötig, damit das Jobcenter die Nachweise der Mutter (die im Haushalt nicht aufzufinden und wahrscheinlich im Papiermüll gelandet sind) an die Arbeitsagentur weitergeben darf. Nur dann dürfen sie tätig werden.


    So ganz durchdringt man die Behördenverflechtung nicht. Jobcenter ist nicht gleich Arbeitsagentur. Wahrscheinlich sitzen sie sich im Flur ggenüber, dürfen aber nicht ohne Amtshilfeersuchen tätig werden.


    Mit bestem Gruß und der Hoffnung, dass sich alles zum Guten wendet.