Guten Tag, ich frage für meinen Sohn, der nach einer beruflichen 3-jährigen Ausbildung eine zweijährige staatl. Technikerschule (reine schulische Ausbildung) besuchen möchte.
Wie mich das Bafög Amt informiert hat, kann er dann sog. Aufstiegsbafög beantragen.
Mein Sohn wohnt bei mir, wir wohnen in Miete, und ich beziehe zur Rente aufstockend Grundsicherung. Die Grundsicherung übernimmt nur meine Hälfte der Warmmiete, und mein Sohn muss schauen, wie er die Kosten aufbringt.
Die Frage ist, wie bestreitet mein Sohn, wenn er in der Zeit noch bei mir wohnt, während der zweijährigen Technikerschule seinen Lebensunterhalt?
Wenn er ALGII beziehen würde, wäre sein Regelsatz monatlich Euro 357. Diese hätte er zum Leben.
Wenn das Aufstiegsbafög nicht ausreichend sein sollte, die Warmmiete + Lebensunterhalt zu decken (und Kindergeld bekommt er ab dem 25. Lebensjahr keins mehr), und was für ihn noch übrig bleibt für den Lebensunterhalt, liegt unterm dem Regelsatz , den er als ALGII-Bezieher erhalten würde, kann er dann Wohngeld beantragen?