Bafög - Technikerschule - Wohnen bei Eltern mit Grundsicherung

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  • Guten Tag, ich frage für meinen Sohn, der nach einer beruflichen 3-jährigen Ausbildung eine zweijährige staatl. Technikerschule (reine schulische Ausbildung) besuchen möchte.

    Wie mich das Bafög Amt informiert hat, kann er dann sog. Aufstiegsbafög beantragen.

    Mein Sohn wohnt bei mir, wir wohnen in Miete, und ich beziehe zur Rente aufstockend Grundsicherung. Die Grundsicherung übernimmt nur meine Hälfte der Warmmiete, und mein Sohn muss schauen, wie er die Kosten aufbringt.

    Die Frage ist, wie bestreitet mein Sohn, wenn er in der Zeit noch bei mir wohnt, während der zweijährigen Technikerschule seinen Lebensunterhalt?

    Wenn er ALGII beziehen würde, wäre sein Regelsatz monatlich Euro 357. Diese hätte er zum Leben.

    Wenn das Aufstiegsbafög nicht ausreichend sein sollte, die Warmmiete + Lebensunterhalt zu decken (und Kindergeld bekommt er ab dem 25. Lebensjahr keins mehr), und was für ihn noch übrig bleibt für den Lebensunterhalt, liegt unterm dem Regelsatz , den er als ALGII-Bezieher erhalten würde, kann er dann Wohngeld beantragen?

  • Hallo,


    generell kann man mit Aufstiegsbafög Wohngeld beantragen. Ihr werdet zwar zusammen als Haushaltsgemeinschaft berücksichtigt, aber da du Grundsicherung erhältst, wirst du als Transferleistungsempfänger dann wieder bei der Berechnung ausgeschlossen. Er muss dich aber im Wohngeldantrag als Haushaltsmitglied angeben (und dann eben, dass du GruSi erhältst) und auch den aktuellen SGB XII-Bescheid vorlegen. Bzw. wenn du alleiniger Mieter laut Mietvertrag bist, dann bitte den Antrag auf dich stellen und ihn als Haushaltsmitglied angeben, für welches Wohngeld beantragt wird.


    Gruß

    Simone