Hallo in die Runde,
ich bin selbstständig seit vielen Jahren.
Vor einiger Zeit habe ich mit einer ganztägigen Meisterfortbildung begonnen, die sich in 4 Teile gliedert. Dazu habe ich finanzielle Förderung für die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung beantragt und für 2 Teile auch ausgezahlt bekommen.
Als ich dann die nächsten zwei Teile beantragt habe, sollte ich dann darlegen, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite, obwohl ich ja keine Leistungen zum Lebensunterhalt beantragt habe. Ich- wie gesagt selbstständig seit vielen Jahren- sollte Gehaltsabrechnungen vorlegen. Diese habe ich natürlich nicht. In den Antragsunterlagen habe ich auch angegeben, dass ich selbstständig bin. Außerdem sollte ich meine Eheurkunde vorlegen.
Meine Frau hat dann eine Erklärung abgegeben, dass sie mich gemäß den gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Ehepartnern unterstützt.
Auf Nachfrage hieß es vom Amt, dass die Erklärung, wie ich meinen Lebensunterhalt während der Fortbildung bestreite, prophylaktisch angefordert werden würde, damit sichergestellt werden könnte, dass ich während der Maßnahme keine Leistungen beziehe, die zu einem Ausschluss der Förderung nach § 3 AFBG führen würde. Die Anforderung von Negativbescheinigungen bei den einzelnen Leistungsträgern, wie es in anderen Ämtern praktiziert werden würde, würde hier nicht vorgenommen. Sollten ich entgegen meiner Angaben dann doch Leistungen bezogen haben, die zum Ausschluss führen, kann der Bewilligungsbescheid entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen werden. Der Tatbestand, dass ich verheiratet wäre, schlösse eine Beziehung der in § 3 AFBG aufgeführten Leistungen nicht aus.
Also, wenn der Tatbestand, dass ich verheiratet bin, eine Beziehung der in §3 aufgeführten Leistungen nicht ausschließt, warum wird dann die Eheurkunde benötigt?
Warum und wie soll ich für einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen meinen Lebensunterhalt nachweisen? Wenn das Geld nicht reichen würde, würde ich doch Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen, dies tue ich doch aber nicht. Und wie soll ich Gehaltsabrechnungen vorlegen, wenn ich doch angegeben habe seit vielen Jahren selbstständig zu sein?
Am Ende forderte man auch noch die Anlage 2 zum Formblatt A von meiner Frau (das war in den ersten beiden Aufforderungen nicht enthalten).
Nachdem meine Anfragen nicht bzw. nicht zielführend beantwortet wurden, habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Kann mir bitte jemand erklären, warum, wenn ich doch nur einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen beantrage (und zum Teil schon ausgezahlt bekommen habe), plötzlich meinen Lebensunterhalt angeben muss? Wie gesagt, wenn ich Geld zum Lebensunterhalt bräuchte, könnte ich dieses doch auch beantragen. Warum muss ich jetzt quasi Nachweisen, dass ich kein Geld zum Lebensunterhalt benötige?
Müssen Behörden nicht nach §25 Verwaltungsverfahrensgesetz richtig und umfassend Auskunft geben? Wie habe ich eine prophylaktische Anforderung zu verstehen?
Was ist mit der Datensparsamkeit gemäß Datenschutzgesetz bei Behörden?
Würde es der Behörde auch reichen, wenn ich angebe, dass ich finanzielle Rücklagen für meinen Meisterkurs gebildet habe? Aber warum muss ich mich dazu überhaupt äußern?
Mit vielen Grüßen in der Hoffnung auf Aufklärung
Doschi