Erstmalige Beantragung Bafög ab Okt 2021 - Einkommen aus 2019 nur für 3 Monate relevant

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  • Hallo liebes Forum,


    meine Tochter wird ab Oktober 2021 ein Studium beginnen und ich schlage mich gerade durch die Möglichkeiten der Bafög Förderung.


    Ich hatte in 2019 ein Einkommen, welches - lt. Bafög Rechner - niedrig genug war, so dass eine Bafög Förderung in Betracht kommt.

    In 2020 hatte ich aufgrund einer Abfindung ein deutlich höheres Jahresbrutto. Hiermit würde ich aus der Bafög Förderung herausfliegen.

    Das aktuelle 2021 Einkommen ist vermutlich ebenfalls oberhalb der Grenze.


    Meine Frage ist nun:

    Wenn wir den Erstantrag für Bafög stellen - basierend auf dem Einkommen in 2019 - wie lange gilt das dann und ab wann wird mit den 2020er Einkommen neu berechnet?

    Haben wir dann für Okt - Dez 2021 den Anspruch basierend auf dem 2019er Einkommen und wir der Anspruch für 2022 dann neu berechnet auf dem 2020er Einkommen?

    Oder geht das bspw. für 1 Jahr und wird dann ab Oktober 2022 erst neu berechnet?


    Danke für eine kurze Info, gerne auch mit Links auf weiterführende Informationen.


    Viele Grüße

    dad81

  • Hallo,


    § 50 Abs. 3 sagt aus, dass über die Ausbildungsförderung in der Regel für ein Jahr (Bewilligungszeitraum <BWZ>) entschieden wird.


    Stellt Ihr also den Antrag im Oktober 2021, dann könnte der BWZ bis September 2022 gehen.


    Gem. § 24 Abs. 1 sind für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners des Auszubildenden die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgebend.


    Somit ergibt sich in Bezug auf deine Frage, dass das Einkommen 2019 für den ersten BWZ gilt.



    dms