Ich werde im Oktober zwei Sabbathjahre beginnen und bin ab dann erst mal ohne Einkommen. Hätte meine studierende Tochter dann ab Oktober einen Anspruch auf BaföG (via Aktualisierungsantrag)? Oder würde mein Jahreseinkommen bis Septemer 2021 noch angerechnet werden?
Gäbe es dann einen Anspruch ab Januar 2022?