Guten Tag,
ich bin selbständige, alleinerziehende Mutter und lebe mit meinen beiden minderjährigen Kindern (5 und 8 Jahre) in einer Mietwohnung. Durch Corona habe ich nun fast Totalausfall meiner Einkünfte und Aufträge. Ich habe keinerlei Altersvorsorge, jedoch verwertbares Vermögen, weshalb ich kein ALG II bekomme. Anstatt ALG II möchte ich nun Wohngeld beantragen.
Beim Wohngeld gilt eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen von:
60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
Bedeutet das, das ich für mich und meine beiden Kinder ZUSAMMEN über bis zu 120.000 Euro geldwertes Vermögen verfügen darf und dennoch Wohngeld bekäme?
Oder muss das Vermögen klar auf uns 3 Haushaltsmitglieder aufgeteilt werden?
Von diesem Vermögen werde ich unseren Lebensunterhalt für die nächsten Monate bestreiten, da ich ansonsten neben Kindergeld keinerlei andere Einkunfte habe.
Ich danke für Eure Antwort!
Beste Grüße