KfW-Studienkredit Anrechnung bei Wohngeld

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  • Guten Tag,


    ich erhalte monatlich 650 Euro aus meinem KfW - Studienkredit.


    Hab ich dies richtig verstanden, dass dieser Betrag bei der Berechnung des Mindesteinkommens für meinen Lebensunterhalt zwar berücksichtigt wird, jedoch nicht berücksichtigt wird bei der Berechnung der Höhe des Wohngelds? Dies hieße, in den im Internet verfügbaren Wohngeldrechnern müsste ich als "Einkommen" den Betrag Null einsetzen?


    Dies würde in meiner Situation bedeuten, dass das Wohngeld einen großen Teil meiner Miete abdeckt.

    Meine Kaltmiete einschließlich Betriebskosten beträgt 350 Euro, und die Wohngeldrechner im Internet ergeben in meinem Fall einen Wohngeldbetrag von knapp über 300 Euro, falls ich als "Einkommen" den Betrag Null setze.


    Eine weitere Frage wäre, ob ich auf das erforderliche Mindesteinkommen komme. Hier ist meine Situation aktuell etwas unklar, da ich bestimmte Zuwendungen meiner Eltern bis zu meinem Studienabschluss erhalte, beispielsweise bezahlen sie mir die Krankenversicherung. Ich muss klären, wie diese Zuwendungen meiner Eltern im Rahmen von etwaigem Wohngeld gewertet werden. Ich muss auch noch klären, wie etwaige studentische Jobs sich auswirken, falls es bei sparsamer Lebensführung jedoch möglich ist, würde ich mich aber ohne Jobs auf den Studienabschluss konzentrieren.


    Freundlichen Gruß und Danke für etwaige Antworten

  • Nachtrag: Das in meiner Frage angeführte Setzen des "Einkommens" auf den Betrag Null, selbst wenn es bezogen allein auf den Studienkredit richtig sein sollte, ergibt insgesamt natürlich nur Sinn im Zusammenhang mit den weiteren kurz angeführten Fragen, also wie etwaige Zuwendungen meiner Eltern gewertet werden für Mindesteinkommen und für Wohngeldhöhe, und etwaigem Job und entsprechenden Wertungen.

  • Hi,


    ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube das müsste klappen. Der Kredit wird als Mindesteinkommen angerechnet, aber nicht auf die Höhe des Wohngeldes angerechnet. So war das glaub ich bei mir. Also ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen.


    Wenn du selbst krankenversichert bist und deine Eltern die Beiträge zahlen, gilt das sicher als Einkommen, bzw. Unterhalt der Eltern. Also wenn die Beiträge 90Euro sind, dann erhälst du 90Euro Unterhalt. Unterhalt wird glaube ich zu 100% auf die Wohngeldhöhe angerechnet, ist also die schlechteste Einnahmequelle.


    Nebenjobs werden auch auf die Wohngeldhöhe angerechnet, allerdings gibt es dort zumindest kleine Freibeträge.

    Ist die Frage, ob du dann arbeiten willst, wenn du dafür weniger Wohngeld bekommst.


    VG

  • Hallo,


    genau, ihr habt das beide richtig verstanden. Der Kredit ist natürlich Geld, das dir zum Leben zur Verfügung steht, wird aber nicht als Einkommen bei der Berechnung angerechnet.


    Die von deinen Eltern übernommenen Versicherungsbeiträge musst du als Unterhaltszahlung angeben. Auch weitere Zahlungen natürlich. Es ist unerheblich, ob dir das Geld von den Eltern direkt zufließt oder ob sie dir damit einfach den KV-Beitrag zahlen. Du kriegst aber wiederum 10% pauschal abgezogen, weil du Krankenversicherung zahlst (egal, wer die letztendlich bezahlt). Vermutlich wird es das Ergebnis nicht ändern, das du auch ohne Einkommen hast, da sich das maximale Wohngeld erst ab einem gewissen Betrag verringert.


    Nebenjobs müssen natürlich angegeben werden. Nimmst du einen Job erst mitten im Bewilligungszeitraum auf und er dauert weniger als 2 Monate, wird das Wohngeld aber nicht angepasst, da dies nur eine kurzfristige Einkommenserhöhung ist. Alles länger als 2 Monate führt zu einer neuen Wohngeldberechnung - eigentlich erst bei 15% Einkommenserhöhung, aber bei 0 oder ganz wenig anrechenbarem Einkommen hast du die 15% Erhöhung ja sicherlich.


    Gruß

    Simone