Anrechnung Vermögen Aufstiegsbafög

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  • Hallo,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich die Vermögensregelung beim Aufstiegsbafög richtig verstehe und bin jetzt etwas verunsichert:

    Wenn ich über 45.000 € Vermögen habe, wird dann der übersteigende Betrag durch die Förderdauer geteilt und von meinem Bafög-Anspruch auf Unterhalt mtl. abgezogen oder wird der Antrag von vornherein abgelehnt, da Vermögen über 45.0000 €?