Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich die Vermögensregelung beim Aufstiegsbafög richtig verstehe und bin jetzt etwas verunsichert:
Wenn ich über 45.000 € Vermögen habe, wird dann der übersteigende Betrag durch die Förderdauer geteilt und von meinem Bafög-Anspruch auf Unterhalt mtl. abgezogen oder wird der Antrag von vornherein abgelehnt, da Vermögen über 45.0000 €?