Auskunftspflicht nach Ablauf der Förderungshöchstdauer

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  • Hi,


    ich habe heute einen Brief vom Studierendenwerk bekommen, in dem gefordert wird, dass ich "Auskunft über den Stand Ihres Studiums mitzuteilen bzw einen Nachweis über den Abschluss Ihres Studiums" gebe. Weiter steht in dem Schreiben: "Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat ... [was meine scheinbaren Pflichten sind in drei unterpunkten]". Danach wird noch angedroht, dass mir ein Bußgeld von 100€ auferlegt wird, wenn ich diese Auskunft nicht erteile.

    Nun zu meiner Situation. Ich hatte Bafög bekommen, die Förderungshöchstdauer ist allerdings seit einem halben Jahr abgelaufen und ich habe auch keine weiteren Anträge gestellt. Somit bekomme ich seit Februar dieses Jahres kein Bafög mehr. Seit März dieses Jahres bin ich außerdem exmatrikuliert. Impliziert das Schreiben nicht, dass ich nur eine Auskunftspflicht habe, wenn ich "Sozialleistungen beantrage oder erhalte"? Muss ich der Aufforderung nachkommen?

    Im Grunde kann ich denen einen Beleg schicken, aber alleine schon die freche Formulierung des Schreibens lässt mich dabei inne halten...


    mfg

    Daniel

  • Zitat

    Somit bekomme ich seit Februar dieses Jahres kein Bafög mehr. Seit März dieses Jahres bin ich außerdem exmatrikuliert.


    Vermutlich möchte das Studierendenwerk man prüfen, seit wann du die Uni nicht mehr besucht, das Studium also aufgegeben, hast.

    Die Exmatrikulation reicht als Nachweis nicht aus, du könntest ja seit Oktober nicht mehr an der Uni gewesen sein.


    Zitat

    Impliziert das Schreiben nicht, dass ich nur eine Auskunftspflicht habe, wenn ich "Sozialleistungen beantrage oder erhalte"?


    BAföG ist eine Sozialleistung!


    Zitat

    Muss ich der Aufforderung nachkommen?


    Ja.